Wortwolke zum Thema Ehegesetz

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Ehegesetz

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Definition Ehegesetz: Das Ehegesetz ist seit dem 1. Juli 1998 aufgehoben.

  1. Ehe
    Als Ehe (v. althochdeutsch: ewa = Ewigkeit, Recht, Gesetz, rechtsprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch allgemein geltende, meist gesetzliche Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft mehrerer Personen, ...
  2. Ehemündigkeit
    Unter Ehemündigkeit versteht man die Möglichkeit, durch eigene Erklärung wirksam die Ehe eingehen zu können.DeutschlandIn der Regel erlangt man in Deutschland die Ehemündigkeit mit Eintritt der Volljährigkeit.Allerdings gibt ...
  3. Nichtigerklärung (Ehe)
    Die Rechtswissenschaft bezeichnet einen Rechtsakt (Ehe, Vertrag, Kündigung, Genehmigung, Gesetz, Satzung, usw.) als unwirksam (auch: nichtig), wenn er nicht wirksam ist, also keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, von niemandem ...
  4. Stellvertreterhochzeit
    Unter Stellvertreterhochzeit versteht man eine Hochzeit, bei der entweder Bräutigam oder Braut nicht persönlich anwesend ist, sondern sich von einem Repräsentanten vertreten lässt. Die Stellvertreterhochzeit war bis in ...