ZuhälterEin Zuhälter ist eine Person, die Prostituierte für sich arbeiten lässt und von deren Einnahmen lebt. Teilweise handelt es sich dabei um den Inhaber eines Bordells. Nach der Definition des deutschen Strafgesetzbuches bedeutet Zuhälterei "die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht" und "die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution ". Zuhälterei ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz strafbar. Begriff"Zuhälter" kommt ursprünglich von dem Wort "zuhalten". Gemeint ist, "zu jemandem halten", womit ursprünglich ein außereheliches Verhältnis zwischen Mann und Frau umschrieben wurde. Später wurden Dirnen als Zuhälterinnen bezeichnet. Umgangssprachliche Bezeichnungen für Zuhälter sind Lude oder Vollkaufmann , wobei letzteres als Verballhornung der Kaufmannseigenschaft nach dem HGB zu sehen ist. FunktionsweiseEin Zuhälter lebt davon, dass ihm Prostituierte einen (oft beträchtlichen oder gar überwiegenden) Teil ihrer Einnahmen abtreten. Im Gegenzug vermitteln manche Zuhälter aktiv Kunden und beschützen die Prostituierten vor gewalttätigen Freiern oder treiben Geld bei zahlungsunwilligen Freiern ein. Oft müssen Prostituierte aber auch ohne solche Gegenleistungen Einnahmen an Zuhälter abtreten, weil sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden oder aus Furcht vor Gewaltandrohung. Besonders in Ländern wo Prostitution illegal ist, sind günstige Orte (Straßenstrich , Kontaktsauna , Rotlichtviertel ) meist dem "Revier" eines Zuhälters zugehörig. Dieser verteidigt sein Revier mit Gewalt gegen andere und verlangt von allen innerhalb des Reviers tätigen Prostituierten unter Gewaltandrohung Geld (eine Art der Schutzgelderpressung), wogegen sich diese nicht wehren können, da sie ja selbst einer illegalen Tätigkeit nachgehen. Andere Arten der Abhängigkeit, die Zuhälter ausnutzen, sind Drogensucht (der Zuhälter ist gleichzeitig Dealer) und die Notlage illegaler Einwanderer (oft im Zuge des kriminellen Menschenhandels ). Auch emotionale Labilität und allgemeine Notlagen werden teilweise ausgenutzt, um ein Abhängigkeitsverhältnis gezielt herzustellen: z. B. gaukelt der Zuhälter einer unerfahrenen jungen Frau (oder einem (homosexuellen) jungen Mann ) zunächst Liebe vor und geht zum Schein sogar eine Partnerschaft mit seinem Opfer ein. Als "Liebesbeweis" fordert er dann von seinem "Partner", sich Dritten sexuell zur Verfügung zu stellen. Weibliche Zuhälter/Bordellchefinnen (derb: Puffmutter) sind oft selbst ehemalige Prostituierte. RechtSiehe auchVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Zuhälter" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zuh%E4lter&action=history
|
Abhängigkeit
Abhängigkeitsverhältnis
Ausbeutung
Dirnen
Frau
Freiern
Gegenleistungen
Gewaltandrohung
Kontaktsauna
Mann
Menschenhandel
Notlage
Prostituierte
Prostitution
Prostitutionsausübung
Prostitutionsgesetz
Rechtssicherheit
Revier
Rotlichtviertel
Schutzgelderpressung
Strafgesetzes
Straßenstrich
Verkehrs
Zuhälter
Zuhälter/Bordellchefinnen
Zuhälterei
Zuhälterinnen
|