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Unzucht: Islam

In vielen muslimischen Ländern gilt Unzucht (arab. zina) als Kapitalverbrechen und kann sehr hart bestraft werden, siehe Schari'a. Laut der Schari'a wird Unzucht bei unverheirateten Personen mit 100 Geißelungen, bei verheirateten Personen mit der Todesstrafe bestraft, obwohl der Koran in dieser Hinsicht die Geißelung für beide Fälle vorsieht.

Wenn eine verheiratete Frau durch eine außereheliche Beziehung schwanger wird, so wird die Todesstrafe erst nach der zweijährigen Stillzeit des Neugeborenen vollzogen.

Siehe auch Homosexualität und Islam

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