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Zurück zum Haupttext "Unzucht" Historischer Umgang mit UnzuchtIn den meisten Kulturen wurde das, was als Unzucht definiert ist, abgelehnt und negativ sanktioniert. Das reichte von der bloßen Missachtung (besonders in Westeuropa) über Gefängnisstrafe bis zur Todesstrafe (in manchen islamischen Staaten). Oftmals wurde die Unzucht der Frau (beispielsweise die weibliche Masturbation oder die lesbische Liebe) strenger angesehen als Verfehlungen bei Männern. Im alten Israel wurden unzüchtige Handlungen, beispielsweise der Ehebruch, mit der Steinigung bestraft. (3. Mose 20,10ff und 5. Mose 22,22ff) Besonders im Mittelalter wurde die Unzucht mit der Todesstrafe, mit der Prügelstrafe oder mit der Auspeitschung belegt. Besonders Mädchen und Frauen unterstellte man eine verführerische und ungezügelte Sexualität (siehe: Hexenverfolgung, Teufelsbuhlschaft). Noch die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 sieht für Unzucht schwere Körperstrafen vor. § 180 des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871 sah vor: Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängnis bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht erkannt werden.Der Unzuchtsbegriff selbst wird in älteren Strafgesetzbüchern oder bei moralisierender Redeweise weiter unterteilt in:
Im Europa des 18., des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde Unzucht als etwas Krankhaftes angesehen. So behaupteten Ärzte und Wissenschaftler, Masturbation führe zu Erkrankungen des Rückenmarks, zu Krebs, zu Lepra oder zum Wahnsinn und zur Gehirnerweichung. Um die vermeintliche Unzucht einzudämmen, wurde in früheren Jahrhunderten der Keuschheitsgürtel erfunden. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Auffassung, und der Begriff der Unzucht wurde vielfach weiter gefasst als früher. Beispielsweise zählen viele Leute in Westeuropa die Masturbation nicht mehr darunter, allerdings den Sex mit Kindern, den sexuellen Verkehr mit Tieren sowie die Vergewaltigung. Noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein wurde die Homosexualität als "unzüchtig" betrachtet und war strafbar. Besonders während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Begriff der "Unzucht" eng gefasst. Das Idealbild des "arischen Menschen" beinhaltete neben Fleiß, Ordnung, Liebe zum Vaterland, Aufopferung und Verschwiegenheit auch eheliche Treue und Keuschheit. Verschiedenen Führern der Nationalsozialisten, beispielsweise Ernst Röhm, wurde Homosexualität unterstellt. Teilweise genügte der geringste Verdacht der "Unzucht" oder "Asozialität" für eine Einlieferung in ein Konzentrationslager, die so genannte "Schutzhaft". - Allerdings hatte die nationalsozialistische Führung mit "Kindern guten Blutes" ihr Nachsehen, weil sie Soldaten für die Kriegsführung brauchte. Für anonyme Geburten und uneheliche deutsche Kinder gab es die Einrichtung "Lebensborn". Die Fruchtbarkeit der "Minderwertigen", beispielsweise der Juden, der Roma, Sinti und Jenischen und der slawischen Völker sowie der Behinderten oder der so genannten "Asozialen", sollte mit allen Mitteln eingeschränkt werden (siehe: Sterilisation). Ähnliche Themen:
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