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Ungewollte Erektion: Rechtliches

Juristisch heikel ist die Erektion eines männlichen Vergewaltigungsopfers, da die Gesetzgebung vieler Staaten lediglich die Vergewaltigung einer Frau definiert.

Ebenso umstritten ist die zwangsweise Phallographie männlicher Sexualstraftäter.

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