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Zurück zum Haupttext "Ungewollte Erektion" Ungewollte Erektion: RechtlichesJuristisch heikel ist die Erektion eines männlichen Vergewaltigungsopfers, da die Gesetzgebung vieler Staaten lediglich die Vergewaltigung einer Frau definiert. Ebenso umstritten ist die zwangsweise Phallographie männlicher Sexualstraftäter. Ähnliche Themen:Verwandte ThemenZurück zum Haupttext "Ungewollte Erektion" Index: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Ungewollte Erektion" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ungewollte+Erektion&action=history
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