TriebtäterAls Triebtäter bezeichnet man eine Person, die aufgrund eines "psychischen Defektes" einen Trieb (Verlangen) nicht normal steuern kann und durch das zwanghafte Ausüben einer triebbefriedigenden Handlung sich und/oder seiner Umwelt Schaden zufügt. Meist versteht man unter Triebtätern Personen, die ihre sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle haben und andere Personen vergewaltigen oder sexuell nötigen. Es kann sich aber auch um anderes zwanghaftes Verhalten handeln (z.B. zwanghafter Diebstahl, sprich Kleptomanie). Vor Gericht wird bei Triebtätern oft verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht, da der unkontrollierte Zwang die Zurechnungsfähigkeit des Täters einschränkt. Literatur
Siehe auch: Sexualtrieb , Sexualität Verwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Triebtäter" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Triebt%E4ter&action=history
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