Triebtäter

Als Triebtäter bezeichnet man eine Person, die aufgrund eines "psychischen Defektes" einen Trieb (Verlangen) nicht normal steuern kann und durch das zwanghafte Ausüben einer triebbefriedigenden Handlung sich und/oder seiner Umwelt Schaden zufügt.

Meist versteht man unter Triebtätern Personen, die ihre sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle haben und andere Personen vergewaltigen oder sexuell nötigen. Es kann sich aber auch um anderes zwanghaftes Verhalten handeln (z.B. zwanghafter Diebstahl, sprich Kleptomanie). Vor Gericht wird bei Triebtätern oft verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht, da der unkontrollierte Zwang die Zurechnungsfähigkeit des Täters einschränkt.

Literatur

  • Schorsch, Eberhard: Perversion als Straftat: Dynamik und Psychotherapie . Stuttgart: Enke 1996
  • Heim, Nikolaus: Operation Triebtäter: Kastration als ultima ratio. Gespräche mit kastrierten Sexualtätern . Dr. Kovac 1998
  • Schorsch, Eberhard; Becker, Nikolaus: Angst, Lust , Zerstörung : Sadismus als soziales und kriminelles Handeln . (Neuausg, Gießen: Psychosozial-Verl. 2000
  • Frank J. Robertz, Alexandra Thomas (Hrsg.): Serienmord. Kriminologische und kulturwissenschaftliche Skizzierung eines ungeheuerlichen Phänomens . München: belleville 2004

Siehe auch: Sexualtrieb , Sexualität

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