SurrogatpartnerschaftAls Surrogatpartner (surrogatum = der Ersatz , Partizip Perfekt Passiv des lateinischen Verbes surrogare = sub-rogare = jemanden anstelle eines anderen auswählen ) werden speziell tätige Prostituierte bezeichnet, die als Sexualassistenten (umgangssprachlich auch Berührer ) für Behinderte oder im Rahmen einer Sexualtherapie als Ersatzpartner tätig werden und den eigentlichen Sexualpartner temporär ersetzen. In Abwandlung zur klassischen Prostitution , bieten Surrogatpartner dem Klienten vor allem seelische und emotionale Zuwendung bei der Vornahme sexueller Handlungen. Der Geschlechts- bzw. Oralverkehr wird hierbei nicht immer notwendigerweise praktiziert. Beide Einsatzbereiche, für Behinderte bzw. im Rahmen einer Sexualtherapie sind vor allem in den USA und den Niederlanden üblich, in Deutschland allerdings nicht staatlich anerkannt. SexualassistenzKörperbehinderten Menschen und Invaliden fällt der Zugang zu partnerschaftlicher Sexualität , wie sie unter gesunden Menschen stattfindet, schwerer. Da das Pflegepersonal durch die Abhängigkeitsstellung des Behinderten diesem nicht sexuell assistieren darf und die weit überwiegende Mehrzahl der Pflegekräfte den Bereich der Sexualität ihrer Klienten als Tabu empfindet, hat sich als Sonderform der Prostitution die Sexualassistenz (auch Sexualbegleitung/BerührerIn ) für diese Dienstleistung etabliert. Sexualassistenten / Berührer ermöglichen ihren Kunden, die durch Behinderung, Krankheit oder Alter dazu selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ein erotisch-sinnliches Erlebnis durch Berühren, Halten, Streicheln, in den Arm nehmen. Dabei geht es um Nähe und Geborgenheit, um Beziehung und Kontakt, um Liebe und Wärme, aber auch um Zärtlichkeit , Lust , Sex und sexuelle Befriedigung. Sexualassistenz kann Behinderten auch helfen, erste sexuelle Erfahrungen zu machen. Sie wird manchmal auch als Ergänzung zu bestehenden Beziehungen genutzt. Oftmals bieten Sexualassistenzen gar keinen Geschlechts- bzw. Oralverkehr und Zungenküsse an, sondern arbeiten vor allem mit Petting und vertiefen die zärtliche Begegnung gegebenenfalls bis zum Höhepunkt beim Klienten, ohne sich selbst sexuell übermäßig zu erregen, bzw. sie assistieren dem Behinderten dabei, sich selbst zu befriedigen. Der Kontakt kommt meist über Angehörige oder Pflegepersonal zustande, die die Bedürfnisse des Menschen erkennen, ihm aber selbst nicht helfen können, wollen oder dürfen (ist für eigenes Personal in vielen Hausordnungen mit Hinweis auf Sexueller Missbrauch ausgeschlossen). Diese spezielle Form der Qualitätsprostitution, welche sich besonders einfühlsam und zielgruppengerecht darstellt, wirbt in ihrer Außenwirkung völlig ohne sprachliche Anzüglichkeiten, Vulgarismen oder pornografische Abbildungen. Pro Familia (Deutschland) führt dazu in einer Expertise Sexuelle Assistenz für Frauen und Männer mit Behinderung aus (Zitat): ''"Es gibt erkennbare Professionalisierungsbestrebungen und Stimmen, die nur diejenigen als SexualbegleiterInnen bezeichnen wollen, die - einem geschützten Berufsbild vergleichbar - über eine spezielle Ausbildung und fachliche Qualifikation verfügen. WALTER z. B. definiert Sexualbegleitung als ?aktive Assistenz, bei der die AssistenzgeberInnen über pädagogische und/oder pflegerische Kompetenzen verfügen, als grundlegende Basisqualifikation einer professionellen Sexualassistenz.' Neben dieser Basisqualifikation erachtet er eine Schulung oder Ausbildung zur professionellen SexualbegleiterIn für erforderlich. Auch für BANNASCH ist kennzeichnendes Merkmal der Sexualbegleitung, dass diese ?einer qualifizierten Ausbildung durch Sexualwissenschaftler und Lehrkräfte für Pflegeberufe bedarf sowie einer permanenten Supervision.' Die Sexualbegleiterin müsse psychologisch, physiologisch und pflegerisch geschult sein, um verantwortungsvoll mit behinderten Menschen umgehen zu können. Das Institut zur Selbstbestimmung Behinderter (ISBB) in Trebel bietet eine Ausbildung zur Sexualbegleitung mit dem Zertifikat ISBB an und nennt als mögliche Vorqualifikation der zukünftigen SexualbegleiterInnen ebenfalls deren Ausbildung in einem pädagogischen Beruf, Heilberuf oder Berufserfahrung als Prostituierte."'' Passive SexualassistenzDiese beinhaltet das Besorgen von sexuellen Artikeln (Kondom , Vibrator , Sexfilm, etc.), Sexualberatung, Herstellen von Kontakten (Partner, Sexualbegleiter, Prostituierte), vorbereitende Tätigkeiten (Transport zu einer Prostituierten, Entkleiden eines Paares für den Geschlechtsverkehr ), Schutz vor Fremdbestimmung und struktureller Gewalt. Sie beinhaltet auch Streicheln, Massieren, Umarmen, Halten, Liebkosen und Küssen. Aktive SexualassistenzDiese beinhaltet sexuelle Massage, Handbefriedigung und Geschlechtsverkehr . Einige Sexualbegleiter beschränken sich auf Zärtlichkeit und Handbefriedigung und schließen Zungenkuss , Oralsex und Geschlechtsverkehr aus. Dabei geht es insbesondere um Hilfe zur Selbsthilfe, also um Selbstbefriedigung, Sexual- und Kontaktberatung. Der Begriff der Prostitution wird von den Ausübenden vermieden. Abgrenzung der SurrogatpartnerDie Sexualassistenz unterscheidet sich gegenüber der therapeutischen Surrogatpartnerschaft dadurch, dass die Sexualassistenz keine emotionalen Störungen mit Krankheitswert behandelt und auch in der Regel nicht therapeutisch geschult ist. Ein nicht ärztlicher Sexualtherapeut, der selbst als Surrogatpartner sexuelle Assistenz leistet, befasst sich in der Regel nicht mit Versehrten und Behinderten, sondern vielmehr mit körperlich gesunden, aber seelisch beeinträchtigten Patienten. Ärztlichen Therapeuten ist es allerdings verboten, selbst sexuelle Kontakte mit Abhängigen einzugehen, so dass hier Co-Therapeuten die Surrogattherapie vornehmen. Ursprung und EntwicklungIn Deutschland wurde in den 60er und 70er Jahren eine zeitlang Surrogattherapie durch den Münchner Sexualwissenschaftler Götz Kockott durchgeführt. Im Zuge der zunehmenden Angst vor AIDS hat sich diese Therapieform jedoch nicht etabliert und wird nun, über den Umweg aus den USA, in Europa wieder bekannter. Im Bereich der Behinderten-Assistenz hat Nina de Vries 1994 in Holland Pionierarbeit geleistet und von da nach Deutschland und in die Schweiz getragen. Nina de Vries lebt heute in Berlin. In Österreich startete 2006 ein Forschungsprojekt zum Thema Sexualassistenz. In Dänemark ist ein Betreuer verpflichtet, sich auch um die sexuellen Bedürfnisse eines Pflegebefohlenen zu kümmern und erforderlichenfalls Unterstützung zu organisieren. In der Schweiz hatte die Behindertenorganisation Pro Infirmis 2003 den ersten Ausbildungsgang geplant. Harter Widerstand in der Öffentlichkeit, verbunden mit Spendenrückgang, führte zur Gründung der Fachstelle Behinderung und Sexualität , die 2004 die Ausbildung unter der neuen Bezeichnung "SexualassistentInnen" aufnahm. Rechtliche Situation in DeutschlandDas Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist im Artikel 2 GG garantiert. Hier steht dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Schutz vor Missbrauch gegenüber. Einerseits soll das Pflegepersonal den Klienten ein lebenswertes Leben ermöglichen, andererseits besteht die Gefahr, dass das Pflegepersonal missbräuchlich oder in guter Absicht Grenzen überschreitet. Ein weiteres Problem ist strukturelle Gewalt, also unerlaubte Begrenzung von Selbstbestimmung, beispielsweise durch Hausordnungen in Pflegeeinrichtungen (Besuchsverbot), durch soziale Kontrolle, oder mangelnde Intimität durch fehlende Einzelzimmer oder Ausweichräume (Liebeszimmer). Passive Sexualassistenz ist also jederzeit möglich (solange nicht der Jugendschutz dagegen steht). § 174 StGB a und c stellt aber "Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses" unter Strafe. Aktive Sexualassistenz ist dem Pflegepersonal dadurch praktisch untersagt. Oft hilft Pflegepersonal den Klienten heimlich oder verschleiert (Intimwaschung, Baden, eincremen). Für Menschen, die ansonsten keine Betreuungsbeziehung mit dem Betroffenen haben, gilt diese Beschränkung nicht. Deshalb werden Sexualassistenten eingesetzt. Die Tätigkeit ist als gewerbsmäßige sexuelle Dienstleistung in § 120 OWiG geregelt. Eine Kostenübernahme ist bis jetzt (2006) nur möglich bei Menschen, die beispielsweise wegen einer Lähmung nicht zur Selbstbefriedigung in der Lage sind . AusblickSexualität von und mit Behinderten oder als therapeutisches Instrument an sich ist nach wie vor ein Tabu-Thema. Sowohl in der Gesellschaft, als auch unter ärztlichen Therapeuten, in den Pflegeeinrichtungen und beim Pflegepersonal. Nicht zuletzt verhindert die juristische Situation in einigen Ländern eine schnellere Entwicklung. In der Schweiz gibt es derzeit eine Öffnung des Ausbildungsangebotes in Richtung Geschlechtsverkehr und auch für homosexuelle Klienten. SexualtherapieAbgrenzung anderer FormenAusbildungKritikSiehe auchLiteraturWeblinks DeutschlandWeblinks InternationalIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Surrogatpartnerschaft" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. 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