SperrbezirkEin Sperrbezirk ist ein Gebiet, in dem die Prostitution ausnahmsweise verboten ist. DeutschlandGrundsätzlich ist die Prostitution in Deutschland erlaubt. Die Behörden eines Bundeslandes können jedoch die Ausübung der Prostitution in bestimmten Gebieten durch Rechtsverordnung verbieten. Die Ermächtigungsgrundlage dafür ist Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Danach darf zum Schutz des öffentlichen Anstandes und der Jugend verboten werden, der Prostitution nachzugehen:
Der Begriff "nachgehen" umfasst dabei die Prostitution selbst und auch Kontakt mit Kunden aufzunehmen. Verstöße können verfolgt werden als Ordnungswidrigkeit nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) oder als Straftat nach § 184d des Strafgesetzbuchs (StGB). Freier sind von den obigen Verboten nach Art. 297 EGStGB eigentlich nicht betroffen. Viele Kommunen untersagen jedoch in örtlichen Polizeiverordnungen, Prostituierte in Sperrbezirken anzusprechen. Eine typische Formulierung lautet: Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.Verstöße gegen diese Regelungen können ebenfalls als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden. KritikSperrgebietsregelungen sind umstritten, da sie im Verdacht stehen, den Konkurrenzdruck zwischen Prostituierten auf kleinem Gebiet zu steigern und damit die Abhängigkeit der Prostituierten von Zuhältern zu erhöhen. SonstigesSiehe auchWeblinksVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Sperrbezirk" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sperrbezirk&action=history
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