Sexueller MissbrauchSexueller Missbrauch bezeichnet unter Strafe gestellte sexuelle Handlungen an Menschen. In der Sozialwissenschaft wird der Begriff oft auf Handlungen ausgedehnt, die nicht strafbar sind, aber moralisch verurteilt werden. Psychologisch wird als Missbrauch verstanden, wenn eine Handlung das Opfer in seiner sexuellen Integrität verletzt und ihm psychischen Schaden zufügt. In der sozialwissenschaftlichen Literatur, in Bereichen der Arbeit mit den Opfern, auch bezüglich Therapien sowie in psychologischen Zusammenhängen wird auch die Bezeichnung Sexuelle Gewalt oder konkreter Sexualisierte Gewalt benutzt. Der Begriff sexualisiert soll meinen, dass Gewaltaspekte nicht ihren Ursprung in der Sexualität haben, jedoch hier mittels sexueller Handlungen zum Ausdruck gebracht werden. Sexueller Missbrauch wird in Deutschland mit großer Mehrheit als eine der schwerwiegendsten Straftaten angesehen, das gilt insbesondere für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, § 176a StGB. Sexueller Missbrauch im Strafrecht
Vergleichbar in der Schweiz: Missbrauch durch Ausnutzung einer Notlage (Art. 193 Abs. 1 StGB). Eine Vielzahl weiterer Bestimmungen bestraft sexuelle Handlungen mit Gefangenen, behördlich Verwahrten, Kranken, Hilfsbedürftigen (BR Deutschland: § 174a StGB), Personen in Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnissen (BR Deutschland: § 174c StGB), sofern eine durch diese Verhältnisse gegebene Stellung ausgenutzt wurde. Die Rechtslage in den USA unterscheidet sich insgesamt gravierend von derjenigen in Europa. Dort liegt das Schutzalter je nach Bundesstaat zwischen 16 und 18 Jahren. Die Rechtsprechung in den Bundesstaaten ist nicht einheitlich. In vielen, jedoch nicht in allen, Staaten gibt es allerdings zusätzliche Vorschriften die bei Altersdifferenzen der Beteiligten von höchstens 3-4 Jahren unter der Voraussetzung, dass die sexuellen Handlungen unter gegeseitigem Einverständnis vorgenommen wurden und alle beteiligten Personen mindestens 14-16 Jahren alt sind, keine oder nur geringe Bestrafungen vorsehen. Es gab in der Vergangenheit allerdings spektakuläre Fälle, in denen aufgrund einer speziellen Rechtslage bzw. -auslegung sogar Minderjährige trotz offensichtlich vorhandenem gegenseitigem Einverständnis zu empfindlichen Gefängnisstrafen wegen "Missbrauchs" verurteilt wurden bzw. werden sollten. MissbrauchsformenPsychologische FolgenVorbeugungAlternative BegriffeLiteraturWeblinksVerwandte Themen
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