Sexuelle Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut bedeutet, dass jeder das Recht hat, über seine Sexualität frei zu bestimmen. Daneben bezeichnet der Begriff eine Wertvorstellung, an deren Entwicklung zunächst die Frauenbewegung und anschließend die Lesben- und Schwulenbewegung einen maßgeblichen Anteil hatten - und in neuerer Zeit beispielsweise auch die Bi-Bewegung .

Umfang

Sexuelle Selbstbestimmung schließt sowohl die sexuelle Orientierung, wie Heterosexualität , Homosexualität , Bisexualität und Asexualität , als auch die freie Wahl der sexuellen Praktiken wie BDSM , der Sexualpartner , des Ausdrucks der Geschlechtsidentität (Transgender , Intersexualität , Cisgender ) und der Form der sexuellen Beziehungen (wie zum Beispiel Monogamie , Zölibat, Promiskuität , oder Polyamory ) ein.

Geschichte

Dieses weitgehende Recht auf Selbstbestimmung entstand erst im Lauf der Geschichte und mit der Lockerung religiös begründeter Vorschriften zur Sexualethik , und ist selbst in westlichen Gesellschaften noch nicht vollständig durchgesetzt. Zum Beispiel erlaubte das Alte Testament (5. Buch Mose 22:21), dass eine Frau , die bei der Eheschließung nicht mehr Jungfrau war, auf Verlangen ihres Ehemannes gesteinigt werden konnte. Im 3. Buch Mose 20:10-21 ist für sexuelle Handlungen zwischen Männern die Todesstrafe festgelegt.

Nationalsozialismus

Homosexuelle Menschen wurden im Dritten Reich verfolgt und mit Gefangenschaft im Konzentrationslager bedroht, die in der Mehrzahl der Fälle mit dem Tod endete. Auch Frauen und Mädchen mit promiskem Verhalten wurden als sexuell verwahrlost in Frauenkonzentrationslager verschleppt.

Islam

In manchen Gebieten mit islamischer Rechtsordnung (Schari'a) werden noch heute außerehelicher Geschlechtsverkehr (Ehebruch ) oder Homosexualität als Unzucht mit dem Tod bestraft. Seit längerer Zeit werden auch in ganz Europa sogenannte "Ehrenmorde" von Immigranten meist islamischer Herkunft unter Missachtung der jeweiligen Rechtsordnung verübt, obwohl die Selbstjustiz im Islam als verboten gilt.

Hinrichtungen von Homosexuellen finden heute noch im Iran, in Saudi-Arabien, Mauretanien, Sudan und im Jemen statt.

Jüngste Geschichte

Der Begriff der sexuellen Verwahrlosung wurde in der BRD noch bis in die 1970er Jahre verwendet, um Mädchen und junge Frauen mit von den Normen abweichendem Verhalten in Erziehungsheime einzuweisen. Dies geschah teilweise auch mit den Opfern von sexuellem Missbrauch. Extreme Formen hatte die Sanktionierung sexueller Verhaltensnormen in Irland, wo bis in die 1990er Jahre mehrere zehntausend Frauen in Heimen des Magdalenenordens (siehe engl. ), oft auf bloßen Verdacht hin, zwangsweise festgehalten wurden und unbezahlte Arbeit verrichten mussten.

Im Bereich einvernehmlicher sadomasochistischer Praktiken urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 19. Februar 1997 im Rahmen der unter der Bezeichnung Spanner Case zusammengefassten Verfahren gegen homosexueller BDSMler die wegen der Ausübung einvernehmlicher sadomasochistischer Praktiken in Großbritannien verurteilt worden waren. Er kam zu dem Ergebnis, dass jeder Staat eigene Gesetze gegen Körperverletzung erlassen darf, unabhängig davon, ob die Körperverletzung einvernehmlich ist oder nicht.

Wertewandel

Besonderer Schutz für Kinder

Gesellschaftliche Einschränkungen

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