Sexuelle BelästigungSexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt. Sie gilt heute in den meisten westlichen Ländern als Diskriminierung und ist rechtswidrig, z.B. im Sinne des Arbeitsrechts, ist aber abzugrenzen von sexuellem Missbrauch sowie körperlicher Gewaltanwendung, die ihrerseits Straftatbestände erfüllen. Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexistische und geschlechtsbezogene entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien. Gemäß einer im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten Studie sind etwa 40 bis 50 % der weiblichen und etwa 10 % der männlichen Arbeitnehmer schon einmal Ziel sexueller Belästigung gewesen. Rechtslage in der Europäischen UnionIn der Europäischen Union ist, ausgehend von einem Vorschlag der Europäischen Kommission, sexuelle Belästigung folgendermaßen definiert: wenn ein geschlechtsbezogenes Verhalten, das sich in verbaler, nichtverbaler oder physischer Form äußert, die Verletzung der Würde einer Person oder die Schaffung eines durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Herabsetzungen, Demütigungen, Beleidigungen oder Verstörungen geprägten Umfelds bezweckt oder bewirkt.EG-weit gibt es die EG-Richtlinie 2002/73, die in Art. 2 Regelungen enthält, die über das deutsche BSchG hinaus gehen. Diese Richtlinie wurde 2002 auf Betreiben der für Beschäftigung und Soziales zuständigen Kommissarin Anna Diamantopoulou erlassen. Diese Richtlinie stellt eine Erweiterung der Richtlinie über die Gleichstellung von Mann und Frau aus dem Jahre 1976 dar. Die Hauptpunkte dieser Richtlinie sind:
Verhaltenskodex für ArbeitgeberDie Kommission hat einen "Verhaltenskodex für Arbeitgeber zur Beendigung sexueller Belästigungen" empfohlen. Dieser sollte mindestens folgende Punkte umfassen:
Der Sinn eines solchen Verhaltenskodexes ist, dass Arbeitnehmer damit eine Anleitung an die Hand bekommen, um sich gegen diese Form des strafbaren Verhaltens zu wehren und gleichzeitig vergewissern zu können, dass ihr eigenes Verhalten keinen Anstoß erregt. Es werden auch Möglichkeiten gezeigt, Opfern solchen Verhaltens zu helfen, und es soll der Geschäftsleitung und der Personalvertretung als Mittel dienen, ein solches Verhalten angemessen zu ahnden. Rechtslage in DeutschlandRechtslage in der SchweizLiteraturWeblinksVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Sexuelle Belästigung" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sexuelle+Bel%E4stigung&action=history
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