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Sexualpraktik: Moral und gesellschaftliche Norm

Die Bewertung sexueller Praktiken ist kulturabhängig. So wurde in der westlichen Welt lange Zeit allein der Vaginalverkehr, teilweise nur in bestimmten Stellungen, als "normal" akzeptiert. Die meisten anderen sexuellen Praktiken galten als Perversionen, also Entartungen. Sie wurden tabuisiert und sogar per Gesetz verboten.

Inzwischen gelten in Europa weitgehend nur noch vereinzelte gesetzliche Verbote für sexuelle Praktiken, die nicht auf Freiwilligkeit beruhen, weil sie das Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung verletzen. Eine darüber hinaus gehende staatliche Regulierung widerspricht dem verfassungsrechtlichen Verständnis der allgemeinen Handlungsfreiheit und in den meisten europäischen Rechtsordnungen gilt es als völlig unzulässig, Gesetze hierzu zu erlassen.

In Deutschland sind derzeit folgende sexuelle Praktiken verboten:

  • sexuelle Handlungen mit/an Kindern (sexueller Missbrauch von Kindern)
  • sexuelle Handlungen mit/an Widerstandsunfähigen, Machtunterworfenen und Hilfsbedürftigen, mit Leichen (siehe auch Nekrophilie)
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, gleich welchen Geschlechts die Beteiligten sind und gleich ob sie verheiratet, verlobt oder verpartnert sind, nicht jedoch die sexuelle Belästigung als solche
  • Inzest: Beischlaf unter sehr nahen Verwandten
  • Exhibitionismus ist nur Männern verboten und sofern sie damit jemanden belästigen
  • sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit (auch genannt Erregung öffentlichen Ärgernisses), sie werden allerdings in der Regel nur auf Antrag verfolgt

Sexuelle Handlungen mit/an Tieren (Zoophilie) sind entgegen landläufiger Meinung in Deutschland nicht verboten. Geht die sexuelle Handlung jedoch mit Schmerz oder Leid für ein Wirbeltier einher, verstößt diese Tierquälerei gegen das Tierschutzgesetz und ist eine Straftat.

Der wissenschaftliche Begriff der Perversion ist in den letzten Jahren zunehmend durch den neutraleren Begriff der Paraphilie oder der sexuellen Devianz abgelöst worden. Auch wird nicht mehr jede "anomale" sexuelle Praktik als Devianz eingestuft. Eine Devianz liegt demnach nur noch vor, wenn eine bestimmte sexuelle Praktik notwendig zur sexuellen Befriedigung geworden ist (vergleiche Fetisch) oder sie das normale soziale Funktionieren einer Person behindert (siehe auch Zwang).

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