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Sexualpraktik: Andere und spezifische sexuelle Praktiken

Paraphilien

Die folgenden sexuellen Praktiken werden vorrangig bei bestimmten Paraphilien ausgeübt. Soweit weitere Personen an den Praktiken beteiligt sind, finden diese normalerweise in gegenseitigem Einvernehmen mit den jeweiligen Partnern statt, sie beruhen auf Freiwilligkeit:

  • Fetischismus::
    • bezogen auf Körperteile (zum Beispiel Füße, Po, Busen, Penis, Haare)
    • bezogen auf Körpermerkmale (zum Beispiel Hautfarbe, Mandelaugen)
    • bezogen auf Materialien (zum Beispiel Leder, Lack, Latex, Gummi)
    • bezogen auf Gegenstände (zum Beispiel Schuhe, Stiefel, Strümpfe, Strumpfhosen, Windeln, Turnhosen)
    • transvestitischer Fetischismus
    • Spanking-Fetischismus
  • Objektsexualität (sexuelle Neigung zu Gegenständen, z. B. Maschinen oder Autos):
  • ABDL (Adult Baby & Diaper Lover, Sex mit Windeln und Babykleidung):
    • mit und ohne sexuelle Befriedigung im erwachsenen Sinn
  • sexuelle Praktiken zur Befriedigung des Besudelungstriebes, (nicht zwangsläufig Paraphilien)::
  • Zoophilie (sexuell ausgerichtete Liebe zu Tieren)
  • Nekrophilie (sexuelle Aktivitäten jeglicher Art mit Toten)

Ohne Einverständnis der Opfer, also unfreiwillig und in vielen Ländern verboten, finden statt:

Sonderfälle

Sadomasochistische Praktiken nehmen bezüglich ihrer Einordnung eine Sonderrolle ein. Während die ICD-10 in Hinblick auf die Diagnose dieser Bereiche nicht sehr detailliert ist, enthält die modernere amerikanische DSM-IV präzisere Diagnosekriterien für sexuellen Sadismus (Code 302.84) und sexuellen Masochismus (Code 302.83). Die pauschale Zuordnung von BDSM in den Bereich der krankhaften Paraphilien ist seit der Veröffentlichung der neuer Diagnosekriterien des DSM IV im Mai 1994 nicht mehr üblich. BDSM wird seitdem nicht mehr zwangsläufig als krankhafte Störung der Sexualpräferenz angesehen, solange nicht das sogenannte B-Kriterium erfüllt ist. Dieses bezeichnet die Frage ob entsprechende Phantasien, Neigungen oder Verhaltensweisen nun in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen des Patienten hervorrufen. BDSM-Liebhaber, auf die dies nicht zutrifft, gelten seit Mai 1994 nicht mehr als krank im Sinne des DSM-IV.

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