Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Als Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird die liturgische Handlung in einigen Kirchen oder Glaubensgemeinschaften bezeichnet, die für die Lebensgestaltung von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Paaren den Segen Gottes erbitten. In der Regel werden diese Segnungshandlungen von Trauungen unterschieden.

Das Thema wird innerhalb des Christentums nicht einheitlich gesehen. Nur eine Minderheit der Kirchen und Glaubensgemeinschaften führt bisher solche Segnungen durch. Der Großteil der Kirchen lehnt solche Zeremonien ab. Große christliche Kirchen mit zentralen Beratungsgremien, die entsprechende ablehnende Beschlüsse gefasst haben oder eine ablehnende Position vertreten, sind die römisch-katholische Kirche, alle östlich-orthodoxen Kirchen und alle altorientalischen Kirchen. Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Islam ist nicht bekannt.

Befürworter dieser Zeremonien betonen die theologische Bedeutung eines öffentlichen Bekenntnisses des Paares vor der Gemeinde. Von gleichgeschlechtlichen Paaren wird die Zulassung von öffentlichen Segnungen begrüßt und in der Community aufmerksam verfolgt.

Kirchen, die Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare zulassen

Europa

  • in den altkatholischen Kirchen in Deutschland, Schweiz, Österreich und Niederlande,
  • in der Dänischen Volkskirche,
  • In 9 von 23 Landeskirchen der Evangelische Kirche in Deutschland Die VELKD schreibt 2001 in einem Kommunikee: "Die Kirchenleitung stellt fest, dass die Bedeutung der Ehe und der Trauung es nicht zulässt, den Eintritt in eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit einer öffentlichen gottesdienstlichen Handlung zu begleiten, die mit einer christlichen Trauung verwechselt werden könnte." . In allen Fällen muss die Kirchengemeindeleitung und der Ortspastor der Kirchengemeinden den Segnungen zustimmen und darüber entscheiden, ob eine gottesdienstliche Begleitung vorgenommen wird. In der Union Evangelischer Kirchen ist dies entsprechend geregelt: eine Verwechslungsgefahr solle ausgeschlossen sein, hingegen ist eine öffentliche Segnung in den Kirchen möglich.:
    • Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (öffentlicher Segnungsgottesdienst)
    • Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig (öffentlicher Segnungsgottesdienst)
    • Bremische Evangelische Kirche (kein Beschluss der Kirchenleitung/des Kirchentages, Einzelgemeinden haben Entscheidungsfreiheit für Segnungsgottesdienst)
    • Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (öffentlicher Segnungsgottesdienst)
    • Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg (öffentlicher Segnungsgottesdienst)
    • Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)(öffentlicher Segnungsgottesdienst)
    • Evangelische Kirche im RheinlandGottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften , Beschluß der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland, Januar 2000 (öffentlicher Segnungsgottesdienst)
    • Evangelische Kirche von Westfalen (öffentlicher Segnungsgottesdienst)
    • Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche Beschluß der Synode der Nordelbischen Kirche zu Lebensformen (Segnung von Menschen in gleichgeschlechtlichen und eheähnlichen Partnerschaften, im Ausnahmefall im Gottesdienst)
  • in der Evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses in Österreich,
  • in der Protestantische Kirche der Niederlande,
  • in der Schwedischen Kirche,
  • die Schweizer Reformierten Kirchen der Kantone Schaffhausen, Bern-Jura-Solothurn und Zürich.

Nordamerika

  • in der Anglican Church of Canada, (umstritten:letzte Abstimmung 19:21)
  • in der United Church of Canada
  • in der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika (ECUSA) (23. Juni 2005: Dokument To Set Our Hope on Christ )
  • in der United Church of Christ.
  • in der Metropolitan Community Church (auch in Europa),
  • in der Alliance of Baptists
  • in der Presbyterian Church (USA)
  • in der Evangelical Lutheran Church in Canada
  • in der Evangelical Lutheran Church in America In der Gesamtkirche offiziell weder erlaubt noch verboten. Für 2009 wird eine Regelung ausgearbeitet. . In der Synode von New England offiziell erlaubt

Kirchen, die Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare ausdrücklich widersprechen, aber andere Zugeständnisse machen

Sonstige Glaubensgemeinschaften, die gleichgeschlechtliche Paare segnen

Weblinks

Verwandte Themen

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