SchenkelverkehrDer Schenkelverkehr (lat. coitus inter femores - "Geschlechtsverkehr zwischen den Schenkeln") beschreibt die sexuelle Befriedigung eines Mannes durch Reibung des Penis zwischen den Oberschenkeln einer anderen Person. GeschichteDer Schenkelverkehr fand früher zwischen Mann und Frau vor allem zur Wahrung der Jungfräulichkeit oder als (unsichere) Methode der Empfängnisverhütung Verwendung. Zwischen zwei Männern war er häufig auch Ersatz für den Analverkehr , welcher jahrhundertelang unter dem Begriff Sodomie mit der Todesstrafe bestraft wurde. Im antiken Griechenland war der Schenkelverkehr die offiziell erlaubte penetrierende Form zwischen Männern und geschlechtsreifen Knaben (Päderastie ), da der Analverkehr die Rolle des Knaben als männliches Individuum weitaus stärker in Frage gestellt hat als diese Praktik. Das kanonische Recht der römisch-katholischen Kirche sah den Schenkelverkehr als bloße "Sünde der Sinne", die als solche keine Bestrafung rechtfertigte. In der niederländischen Rechtspraxis des 18. Jahrhunderts wurde der Schenkelverkehr dagegen als Vorstufe zur "wirklichen Sünde der Sodomie " (sodomia completa ) betrachtet und mit 30 bis 40 Jahren Gefängnis geahndet. Auch in Deutschland war der Schenkelverkehr zwischen Männern nach § 175 StGB strafbar, nur war der Nachweis selten zu erbringen, da in der Regel einvernehmlich gehandelt wurde. Nach der Verschärfung des § 175 StGB im Jahr 1935 durch die Ersetzung des Begriffes "widernatürliche Unzucht " (= beischlafähnliche Handlungen) durch "Unzucht " (in diesem Fall schon das Aneinanderschmiegen nackter Körper) war dieser Nachweis hinfällig. Weiters wurden diese Handlungen mit unter 21-Jährigen, bei Gewerbsmäßigkeit, bei Bestehen eines Autoritätsverhältnisses oder bei Gewaltandrohung nun mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus bestraft. Dieser Paragraph wurde erst 1969 und 1973 abgemildert und schließlich 1994 abgeschafft. SumataGegenwartVerwandte Themen
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