Prostitutionsgesetz

Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - ProstG) ist ein aus drei Paragraphen bestehendes Bundesgesetz in Deutschland, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt, um die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2001 verkündet und gilt seit dem 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3983; FNA 402-39). Gleichzeitig wurden das Strafgesetzbuch in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten ) und § 181a (Zuhälterei ) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange nicht eine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.

Die Kritik vom Emma richtet sich allerdings nicht speziell gegen das Prostitutionsgesetz , sondern gegen Prostitution als solche.

Prostitutionsgesetze in anderen Ländern

Vergleichbare Gesetze, nach denen Prostitution nicht illegal ist, gibt es unter anderem in den Niederlanden und Australien. Auch in der Schweiz ist die Prostitution per se nicht illegal, lediglich die übermässige Einflussnahme auf die Tätigkeit von Prostituierten ist unter Strafe gestellt (Art. 195 CH-StGB). Allerdings entsteht nach wie vor keine einklagbare, zivilrechtliche Forderung wie in Deutschland.

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