Nichtigerklärung (Ehe)Die Rechtswissenschaft bezeichnet einen Rechtsakt (Ehe , Vertrag, Kündigung, Genehmigung, Gesetz, Satzung, usw.) als unwirksam (auch: nichtig ), wenn er nicht wirksam ist, also keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, von niemandem beachtet werden muss, sozusagen rechtlich nicht existent ist (siehe auch: Nichtigkeit). Wird eine Ehe für nichtig ex tunc (von Anfang an) erklärt, ist in der Folge so zu verfahren, als ob diese Ehe niemals bestanden hätte. Die Nichtigerklärung einer Ehe ist demzufolge grundsätzlich von einer Auflösung ex nunc (vom Auflösungszeitpunkt an) zu unterscheiden, wie sie etwa durch die Ehescheidung oder die Eheaufhebung bewirkt werden kann. Österreichisches RechtNach österreichischem Recht kann eine Ehe aus folgenden Gründen für nichtig erklärt werden:
Deutsches RechtIn Deutschland gibt es eine Nichtigkeit der Ehe ex tunc seit dem 1. Juli 1998 nicht mehr, da der Gesetzgeber heute davon ausgeht, dass es unbillig wäre, einen ganzen Lebensabschnitt, in dem die Beteiligten zumindest dem öffentlichen Anschein und in der Regel auch der eigenen Überzeugung nach verheiratet waren, rechtlich als quasi "nicht gewesen" zu qualifizieren, selbst wenn es objektive Gründe dafür gab, dass die Eheschließung seinerzeit eigentlich als nicht zustande gekommen hätte angesehen werden müssen. Bis dahin waren die Nichtigkeitsgründe nach dem deutsche Ehegesetz (§§ 17-22) folgende:
Der frühere Nichtigkeitsgrund des Ehebruchs ist bereits seit dem 1. Juli 1977 weggefallen. An die Stelle der Ehenichtigkeit ist im deutschen Recht nach deren Abschaffung die so genannte Aufhebung der Ehe getreten. Deren Ausspruch wirkt aber anders als die Nichtigkeit ex nunc , also nicht auf den Tag der Eheschließung zurück. Kanonisches RechtIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Nichtigerklärung (Ehe)" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nichtigerkl%E4rung+%28Ehe%29&action=history
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