NichteheDieser Beitrag gibt die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland wieder. Bei einer Nicht-Ehe schlägt der Versuch einer Eheschließung fehl. Es kommt von vornherein zu keiner Ehe . Eine Nicht-Ehe entsteht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen alternativ vorliegt:
Siehe auch:
Index: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Nichtehe" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nichtehe&action=history
|
|