MitgiftAls Mitgift (auch als Aussteuer oder Heiratsgut bezeichnet) werden Güter bezeichnet, die die Braut mit in die Ehe bringt. Allgemeiner formuliert handelt es sich bei der Mitgift um eine kulturell festgelegte Form des Gabentransfers anlässlich einer Heirat . Die Gaben werden vom Vater bzw. der Verwandtschaftsgruppe der Braut an den Vater bzw. die Verwandtschaftsgruppe des Bräutigams oder aber an das Ehepaar selbst übergeben. EtymologieIm Wort Mitgift steckt noch das althochdeutsche gift (Gabe, Geben), das sich auch im englischen gift (Geschenk) erhalten hat. ArtenNach dem britischen Kulturwissenschaftler Jack Goody wird zwischen direkter und indirekter Mitgift unterschieden: Die direkte Mitgift wird von der Verwandtschaft der Braut, vor allem ihren Eltern, bezahlt, während die weniger verbreitete indirekte Mitgift von der Familie des Bräutigams aufgebracht wird. Die indirekte Mitgift unterscheidet sich vom Brautpreis (auch Brautgabe ) darin, dass die Mitgift dem jungen Ehepaar zugute kommt, während der Brautpreis an die Familie der Braut gezahlt wird und insofern im Grunde das Gegenteil einer Mitgift ist. Die Morgengabe dagegen ist eine Gabe des Ehemannes oder seiner Familie direkt an die Braut zu deren freier Verfügung, die traditionell am Morgen nach der Hochzeitsnacht gezahlt wurde. ZweckDie Mitgift soll dem jungen Paar einen eigenen Haushalt ermöglichen. Falls der Ehemann stirbt, dient sie seiner Witwe als finanzielle Unterstützung. In Kulturen, in denen Töchter vom Erbe ausgeschlossen sind, kann die Mitgift auch als vorgezogenes Erbe angesehen werden. Kulturelle AuswirkungenDie Höhe der Mitgift richtet sich vor allem nach der sozialen Stellung des Bräutigams, wodurch Frauen niederer sozialer Schichten effektiv daran gehindert werden, in höhere Schichten einzuheiraten, ohne dass es dafür expliziter Verbote bedarf. Für Schlagzeilen sorgt die Mitgift immer wieder in Indien. Dort ist die Mitgift zwar seit 1961 gesetzlich verboten, trotzdem muss sich die Familie der Braut oft hoch verschulden, um die Ansprüche des Bräutigams zu erfüllen. Gelegentlich kommt es vor, dass die Frau vom Ehemann oder seiner Familie ermordet wird, weil die Mitgift nicht hoch genug war ("Mitgiftmorde"). Ihr Tod wird oft als Haushaltsunfall verschleiert. Bei einer erneuten Heirat erhält der "Witwer" eine weitere Mitgift. Außer für die Ehefrauen selbst ist diese Entwicklung auch für die Gesellschaft insgesamt problematisch, da Töchter in vielen Familien als existenzielles Armutsrisiko gesehen werden. Dies führt dazu, daß weibliche Föten nach einer pränatalen Geschlechtsbestimmung (die an und für sich verboten ist) häufig abgetrieben werden. So liegt inzwischen in einigen Landstrichen das Verhältnis von Männern zu Frauen 10:7. Es ergibt sich eine demographisch ungünstige Entwicklung. GeschichteRechtliche Lage heuteSiehe auchQuellenVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Mitgift" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Mitgift&action=history
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