MenschenhandelDeutschlandlastig, dazu so gut wie vollständig frauenaffin im Pressuregrouptonfall. Keinerlei Erwähnung z.B. des DDR-Straftatbestands (§§ 105 und 132 StGB-DDR), von Häftlingsfreikauf oder dgl. Die übelste Räuberpistole habe ich bereits entfernt. -- 23:30, 24. Jun. 2007 (CEST) Unter dem Begriff Menschenhandel (in Österreich Grenzüberschreitender Prostitutionshandel ) wurde ursprünglich der Handel mit Frauen (männliche Opfer sind zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung extrem selten), die der Prostitution zugeführt wurden, verstanden. In den letzten Jahren wurde der Begriff mehr und mehr ausgeweitet und umfasst heute alle Handlungen, durch die Menschen jeglichen Geschlechts oder Alters in ein Ausbeutungsverhältnis gezwungen werden, wobei ihr Selbstbestimmungsrecht verletzt wird. Darunter fallen alle Formen der sexuellen Ausbeutung (z.B. Zwangsprostitution ), aber auch die Ausbeutung der Arbeitskraft. Insbesondere der Menschenhandel mit dem Ziel der Prostitution wird häufig auch Frauenhandel genannt. Diese Ausbeutung erfolgt meist unter massiver Gewaltanwendung und ist für die Opfer extrem belastend. Viele sind ihr Leben lang von den Erlebnissen traumatisiert oder gleiten in die Drogensucht ab. Gegen die Opfer werden in diesem Kontext schwerste Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit und gegen die körperliche Unversehrtheit begangen. Als Nebenstraftaten sind meist Steuerhinterziehungen und Verstöße gegen das Arbeits-, Ausländer-, und Sozialversicherungsrecht vorhanden. Formen von MenschenhandelMenschenhandel zum Zweck der sexuellen AusbeutungDarunter fallen neben der Zwangsprostitution auch der Handel mit Menschen zur Herstellung pornographischen Materials. Opfer sind hauptsächlich Frauen und Kinder. Siehe dazu auch Frauenhandel und Kinderhandel. Die Straftatbestände, Täter- und Opferstruktur in diesem Kontext sind im Artikel Zwangsprostitution näher aufgeschlüsselt. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der ArbeitskraftDarf nicht verwechselt werden mit normaler Arbeitsmigration (auch illegaler Schwarzarbeit). Menschenhandel trifft insbesondere dann zu, wenn der ausländische Arbeitnehmer unter Umgehung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gezielt ausgebeutet wird. Hierzu zählen zum Beispiel die Vermittlung von Hausangestellten an Privathaushalte, die nicht arbeitsrechtlich kontrolliert werden und wo teilweise an Sklaverei grenzende Arbeitsbedingungen herrschen. Hierbei werden gerade weiblich Angestellte auch häufig sexuell ausgebeutet. In diesem Bereich bekannt gewordene Fälle sprechen von keiner Bezahlung, Essensentzug zur Bestrafung, psychischer Misshandlung, fehlende Freizeit, Isolation, Körperverletzung, sexueller Gewalt, Freiheitsentzug. UrsachenAusmaß und EntwicklungPolizeilich registrierte Zahlen in DeutschlandTäterRechtliche Grundlagen auf internationaler EbeneSiehe auchLiteraturGesetzestexteWeblinksVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Menschenhandel" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Menschenhandel&action=history
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