Lesben- und Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen haben seit den 1980er Jahren als erste Partei Lesben- und Schwulenpolitik auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags gesetzt.

Ihr erster offen schwuler Abgeordneter war 1985 Herbert Rusche , für 1 1/2 Jahre als Nachrücker von Joschka Fischer. Seine Wiederaufstellung scheiterte aufgrund seiner weitgehenden Bedeutungslosigkeit im hessischen Landesverband. Von 1987-1990 gehörte der Fraktion Jutta Oesterle-Schwerin an, die im Bundestag als Lesbe herauskam.

1994 folgte Volker Beck. Der Partei-Linke hatte sich bereits 1987 bei der Besetzung des Schwulenreferates der Fraktion gegen Rusche durchgesetzt, obwohl Rusche aus dem Realo-Lager Unterstützung hatte. Als Vater der Homo-Ehe steht er als Symbol für die Gleichstellungspolitik der Grünen. Von Differentialisten aus fundamentalistisch-orientieren Schwulen wie rechtskonservativen Kreisen wird er dafür gleichermaßen angefeindet.

Frühe Erfolge

Erster Erfolg war die Zulässigkeit der Bezeichnung "Lesben" und "Schwule" in den Drucksachen und Tagesordnungen des Deutschen Bundestages. Zunächst durften diese Begriffe hier nicht benutzt werden. Die Grünen weigerten sich dann die Begriffe "Homosexuelle" zu benutzen und wichen auf die altertümlichen Begriffe "Urninge" und "Urninden" aus. Schließlich ließ Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth auch die Begriffe Lesben und Schwule nach jahrelangen Streit offiziell zu. Auch in den Landtagen gibt oder gab es mehrere offen schwule bzw. lesbische Abgeordnete, darunter den Vater der Hamburger Ehe Farid Müller und Sybill Klotz.

Hauptprojekte waren ursprünglich die Entkriminalisierung männlicher Homosexualität durch Abschaffung des § 175 StGB, die erst 1994 erfolgte, sowie die Thematisierung von HIV und Aids . Ende der 80-er Jahre kamen unter Einfluss des Bundestagsfraktionsschwulenreferenten Volker Beck das Antidiskriminierungsgesetz, die Formulierung einer Lebensformenpolitik und die Öffnung der bürgerlichen Ehe für Lesben und Schwule hinzu.

Europa-Ebene

In der Europäischen Union hat Claudia Roth dem Europäischen Parlament, angeregt durch eine Initiative des SVD für eine Antidiskriminierungsrichtlinie (1991), erstmals einen Bericht zur Situation von Lesben und Schwulen in den Mitgliedsstaaten vorgelegt. In Resolutionen wurden Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung von Lesben und Schwulen in Mitglieds- und Beitrittsstaaten verurteilt und Änderungen erzwungen, so in Rumänien und Österreich. Mit der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG werden die Mitgliedsstaaten gezwungen, Antidiskriminierungsgesetze im Arbeitsrecht zu erlassen. Ein Aktionsprogramm fördert Initiativen im Diversity-Bereich.

Bundesebene

Landesebene

Kommunale Ebene

Siehe auch

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