LebenspartnerschaftsregisterDas Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 PStG neu) soll ab dem 1. Januar 2009 geführt werden. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf ein elektronisches Register wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Aus den Einträgen im Lebenspartnerschaftsregister stellt der Standesbeamte Lebenspartnerschaftsurkunden (§ 58 PStG neu) aus. Inhalt des RegistersIm Lebenspartnerschaftsregister werden im Anschluss an die Lebenspartnerschaftsschließung beurkundet
Zum Lebenspartnerschaftseintrag wird hingewiesen
Allerdings erlaubt § 23 LPartG in der Fassung des Personenstandsrechtsreformgesetzes es den Ländern nach wie vor, auch eine abweichende Zuständigkeit für die Begründung von Lebenspartnerschaften und für die entsprechende Registerführung vorzusehen (z.B. bei den Kreisverwaltungen). Verwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Lebenspartnerschaftsregister" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lebenspartnerschaftsregister&action=history
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