Landesgleichstellungsgesetz

In Deutschland gibt es zwei Bereiche mit Landesgleichstellungsgesetzen : die Gleichstellung behinderter Menschen und die Gleichstellung der Geschlechter.

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Die Landesgleichstellungsgesetze einzelner Bundesländer wurden geschaffen, um die Inhalte des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen bzw. das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Länderebene umzusetzen.

Die Landesgleichstellungsgesetze weichen zum Teil von den Wortlauten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ab und sind auch untereinander verschieden.

Stand 2006

Siehe auch:

  • Behinderung
  • Schwerbehindertenrecht (Deutschland)

Geschlechter-Gleichstellung

Index: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Landesgleichstellungsgesetz" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Landesgleichstellungsgesetz&action=history