Kirchliche Trauung

Kirchliche Trauung stellt nach katholischem Verständnis die Begründung des Bundes der Ehe dar, während nach evangelischem Verständnis die standesamtlich geschlossene Ehe gesegnet wird..

Gemeinsamkeiten

Die kirchliche Trauung gehört zu den Kasualien, den kirchlichen Amtshandlungen. Sie hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Österreich, Frankreich und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. In Schweden, dem Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (z.B. Griechenland, Norwegen und Dänemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich. Das katholische Kirchenrecht knüpft weitreichendere Bedeutung daran, als das evangelische.

Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Wo es notwendig ist (z.B. Österreich und Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein. Diese Trauung kann aber auch am selben Tag ein paar Stunden vorher geschehen sein. Nach katholischem Verständnis ist die Trauung selbst (vgl. Brautmesse ) die eigentliche wirksame Eheschließung, während die evangelische Kirche sie als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten Eheschließung versteht, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die christliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (z.B. im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.

Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und ein Partner Mitglied der jeweiligen Konfession ist. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Amtskirchen den Pfarrern bzw. Kirchengemeindeleitungen vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Bei der katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner, sowie mit einem Nichtchristen zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Will ein Katholik einen nicht-katholischen Partner ohne katholische Trauung kirchlich heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder, bei Ehen mit Nichtchristen, auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof die Genehmigung dafür einholen (Dispens von der Formpflicht) . Die christliche Trauung ist an die Rituale bzw. Gottesdienstordnung der jeweiligen Kirche gebunden, obwohl es auch hier verschiedene Optionen gibt.

In einigen christlichen Kirchen, hauptsächlich evangelische, aber auch altkatholische gibt es für homosexuelle Paare, im Rahmen ihrer Hochzeit, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Ökumenische Trauung?

Eine "Ökumenische Trauung " mit gleichberechtigten Liturgen gibt es nicht. Wenn einer der Partner der evangelischen und einer der katholischen Konfession angehören und beide eine so gennante "Ökumenische Trauung " wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. In der evangelischen Kirche ist die "Ökumenische Trauung " also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen - oder umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, die mit dem sog. "Formular C " die Option eines ökumenisch erarbeiteten Trauritus vereinbart haben, an dem beide Geistliche gleichberechtigt mitwirken.)

Besonderheiten der katholischen Trauung

Besonderheiten der evangelischen Trauung

Kirchenrecht

Siehe Auch

Weblinks

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