Kinderprostitution

Der Begriff Kinderprostitution beschreibt das Einbeziehen von Kindern gegen eine Vergütung in sexuelle Aktivitäten oder Handlungen. In thematischen Auseinandersetzungen wird der Begriff häufig irreführend ausgedehnt auf die Prostitution Jugendlicher . Eine Zusammenfassung der Prostitution von Jugendlichen und Kindern bezeichnet Prostitution Minderjähriger .

Geschichte

Im antiken Rom war Prostitution ein alltäglicher und überall anzutreffender Tatbestand. Aus historischen Quellen ist bekannt, dass auch Kinder - meist Sklaven - als Prostituierte arbeiten mussten. In einem Epigramm von Martial berichtet dieser davon, dass Kaiser Domitian ein Gesetz zum Verbot der Kinderprostitution erlassen hatte.

Brennpunktregionen

Nach unbelegten Schätzungen von UNICEF praktizieren weltweit ca. 3 bis 4 Millionen Jugendliche und Kinder Kinderprostitution. Auf einen öffentlich bekannten Fall werden mindestens 25-30 unentdeckte geschätzt. Die regionalen Hauptbrennpunkte sind Asien (Philippinen, Thailand, Sri Lanka, Vietnam, Kambodscha), Karibik (Dominikanische Republik, Kuba), Brasilien, Südliches und Westliches Afrika (Kenia, Südafrika).

Personen, die Kinder zur Prostitution zwingen, machen sich in den meisten Ländern strafbar, wobei die Definitionen der Begriffe "Kinder", "Prostitution " und "Zwang" stark variieren können.

Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention lautet:

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren
  • zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
  • für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden,
  • für pornografische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

Trotz aller Verbote und Bestimmungen ist es schwierig, die Kinderprostitution einzudämmen. Dies liegt zum einen am großen Markt, der insbesondere international nur schwer zu kontrollieren ist, aber auch an Gesetzen zum Schutz der Familie, die die staatliche Einmischung und Überwachung nur in begrenztem Maß zulässt. Jedoch kann beispielsweise ein deutscher Staatsbürger, der sich im Ausland für den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen strafbar macht, in der BRD nach deutschem Recht für seine Tat im Ausland belangt werden (Exterritorialprinzip).

Ursachen

Nicht zuletzt die Armut in den sogenannten Entwicklungsländern verursacht den Großteil der Prostitution von Kindern. Immerhin sterben laut UNICEF jährlich 6 Millionen Kinder auf dieser Welt an Mangelernährung. Daher wird Kinderprostitution in armen Ländern eher als notwendiges Übel angesehen und kann nicht wirkungsvoll bekämpft werden, da es an Alternativen fehlt. Auch leben viele Kinder in diesen Ländern auf der Straße und werden von Zuhältern entführt. Kinderprostitution geht oft mit Sextourismus in wirtschaftlich ärmere Länder einher, wo Kinder häufig aus wirtschaftlicher Armut von ihren eigenen Eltern dazu genötigt bzw. dafür verkauft oder entführt werden oder als Straßenkinder von Zuhältern zur Prostitution gezwungen werden. Vor allem aber ist die Prostitution von Kindern ein großes Geschäft der organisierten Kriminalität.

An erster Stelle der Ursachen für die Prostitution von Kindern steht allerdings die Nachfrage. Man schätzt, dass sich jährlich ca. 200.000 Sextouristen an Kindern und Jugendlichen vergreifen. Dabei sind 95 % der Täter Männer, die ihre Übergriffe oft dokumentieren und ggf. als Kinderpornografie verkaufen. Die Täter glauben, dass Sex mit Kindern ein geringeres Risiko birgt, sich mit AIDS anzustecken, weshalb das Alter der missbrauchten Kinder stetig sinkt. Allerdings ist die Ansteckungsgefahr hier besonders hoch, da der sexuelle Missbrauch oft mit Verletzungen einhergeht.

Sachlage in Deutschland

Siehe auch

Literatur

Weblinks

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