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Zurück zum Haupttext "Kastration" Kastration: TiereIm Bereich der Veterinärmedizin hat die Kastration auch heute noch einen hohen Stellenwert. Im Bereich landwirtschaftlicher Nutztiere kommt diese Methode zum Einsatz, um von Sexualhormonen bewirkte geschmackliche und geruchliche Veränderungen des Fleisches zu verhindern (von Geruchs- und Geschmacksveränderungen geht man in Deutschland, anders als in den anderen europäischen Ländern, beim Hausschwein aus) oder um die Schlachtleistung zu verbessern (Schwein, Rind). Zur Kastration weiblicher Tiere wird häufig eine Ovariohysterektomie durchgeführt. Männliche Pferde werden kastriert, um ihr Sexualverhalten zu verhindern und auch um sie fügsamer zu machen. Das gleiche Ziel verfolgt die Kastration von Katze, Hund und Frettchen. Diese Indikation ist vom Standpunkt des Tierschutzes aus umstritten. Nachteile von Kastrationen sind eine Neigung zur Harninkontinenz, unerwünschte Adipositas (Verfettung), unerwünschte Wesensveränderungen sowie Fellveränderungen. Die Kastration wurde früher von den so genannten reisenden Sauschneidern ausgeführt. Neben der chirurgischen Entfernung der Gonaden, wird im klinischen Sprachgebrauch auch die funktionelle Ausschaltung der Hodenfunktion bei männlichen Tieren als Kastration bezeichnet. Dies kann bei Wiederkäuern durch Quetschen des Samenstrangs und damit der Blutgefäße des Hodens durch den intakten Hodensack mittels Elastrator oder Burdizzozange ("unblutige Kastration") erfolgen. Auch eine "hormonelle Kastration" durch die Gabe von Gestagenen ist möglich. Im Bereich der im Haushalt gehaltenen Heimtiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten etc.) schließlich dient die Kastration hauptsächlich der Vorbeugung unerwünschten Nachwuchses. Vielfach tragen verschnittene Tiere eigene Bezeichnung wie Kapaun (Hahn), Poularden (Hennen), Wallach (Hengst), Ochse (Stier), Hammel (Widder), Borg (Eber), Gelze (Sau), Schnitzkalbin (Kuh) usw. Ein weibliches kastriertes Nutztier wird auch als Nonne bezeichnet. Das Tierschutzgesetz erlaubt nach § 6 Abs. 5 die Entnahme der Fortpflanzungsorgane, als einzige Ausnahme gegenüber anderen Organen oder Körperteilen, zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres. Ähnliche Themen:
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