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Kastration in heutiger Zeit

In der heutigen Zeit wird die Kastration in den meisten Kulturen grundsätzlich und einhellig abgelehnt. Eine Kastration Minderjähriger zur Bewahrung der Stimme ist - wie oben beschrieben - verboten.

Eine freiwillige Kastration Erwachsener (über 25 Jahre) ist in Deutschland durch das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) vom 15. August 1969 geregelt. Bei Einwilligungsunfähigen ist jedoch die Kastration auch durch Einwilligung des Betreuers und Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Rahmen dieses Gesetzes möglich. Das andere Gesetz, nach dem "freiwillige Kastrationen" durchgeführt werden ist das TSG, das transsexuellen Menschen den Geschlechtswechsel ermöglichen soll. In Deutschland muss sich z. B. ein verheirateter Mensch, der sich einer "Geschlechtsanpassung" unterziehen will, scheiden und kastrieren lassen, um die volle rechtliche Gleichstellung im anderen Geschlecht zu erhalten. Auch bei intersexuellen Menschen ist eine Kastration möglich.

Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht. Eine Änderung an der "sexuellen Orientierung" wird nicht erwartet, sondern der verminderte Drang (bzw. Leidensdruck) diese "sexuelle Orientierung" in die Tat umzusetzen. Eine Alternative ist eine medikamentöse Kastration mit Antiandrogenen.

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