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Jungfrau: Bedeutung

Die Jungfräulichkeit hat in allen patriarchialischen Gesellschaften eine hohe Bedeutung. In der modernen westlichen Gesellschaft ändern sich diese Werte allerdings schnell, so auch der Schutz der Mädchen. "Jungfrau" bezeichnet nicht nur "junge Frau", sondern trennt Mädchen in Heiratsfähige und (noch) nicht Heiratsfähige, gemessen an ihrem Alter und ihrer Keuschheit.

Die Jungfräulichkeit einer Frau galt in vielen patriarchialischen Gesellschaften als Bedingung für ihre Heirat. In vielen Kulturen ist das noch heute so, zum Beispiel bei der arrangierten Heirat. Zur Prüfung der Jungfräulichkeit wurde gelegentlich vor der Eheschließung das Hymen der Frau auf seine Unversehrtheit, beziehungsweise das Laken des Bettes nach der Hochzeitsnacht auf Blutflecken überprüft. In manchen islamischen Ländern wird dieser Brauch noch heute gepflegt.

Um Selbstbefriedigung und Geschlechtsverkehr zu verhindern, wurde notfalls durch eine Infibulation die Keuschheit bewahrt, welche bis ins frühe 19. Jahrhundert noch betrieben wurde.

Als Alternative, und zur Bewahrung des Hymens, konnte aber Analverkehr betrieben werden, der die Jungfernhaut schonte; die griechische und römische Antike nutzten diese Praktiken ohne moralische Hindernisse. In den Schriftreligionen Judentum, Christentum und Islam wurde dies allerdings ebenfalls als Bruch des Keuschheitsgebotes betrachtet.

Die Reinheit sollte vor Dämonen oder bösen Geistern schützen, was zum Verbot der Homosexualität und pränuptalen (vorehelichen) Geschlechtsverkehrs führte.

Im Christentum entstand als bewusste Enthaltsamkeit für Männer der Zölibat.

War eine ledige Frau bei der Ehe keine Jungfrau mehr, und dies bekannt, so konnte sie gezwungen werden, statt des Jungfrauenkranzes (aus Myrten) ohne oder zu ihrer Schande mit einem Kranz aus Stroh zum Altar geführt zu werden. So konnte jeder sehen, dass sie sich unzüchtig benommen hatte. Witwen trugen bei der Wiederverheiratung z. B. einen Orangenblütenkranz, der allerdings kein Zeichen der Schande war.

Bis ins 20. Jahrhundert war in Europa die Jungfräulichkeit der Frau vor der Ehe auch rechtlich geschützt: Männern, die ihre Verlobte deflorierten, sie dann aber nicht heirateten, drohte in Deutschland nach § 1300 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Zahlung eines so genannten Kranzgeldes. Einer unbescholtenen Verlobten sollte ein "Schmerzensgeld" für die geminderten Chancen auf dem Heiratsmarkt infolge ihrer Defloration zugesprochen werden, weil sie wegen des Eheversprechens die Beiwohnung nur im Vertrauen auf die Eingehung der Ehe dem Verlobten gestattet hat. Im selben Maße, wie die gesellschaftliche Isolation abnahm (keine Möglichkeit mehr zu heiraten, Nachteile für alleinstehende Frauen, und der Ruf der Schande), die früher zum sozialen Abstieg der Frau geführt hatte, wurde dieser Schutz graduell reduziert und schließlich nicht mehr angewendet. Die letzten Urteile stammen aus den frühen siebziger Jahren und sprachen jeweils wenige hundert DM Schadensersatz zu. 1998 wurde der § 1300 BGB ersatzlos gestrichen.

Heutzutage wird Jungfräulichkeit, zumindest im westlichen Kulturkreis, bei Jugendlichen dagegen zum Teil als Schande angesehen, da es mit Unreife und übertriebenem Schamgefühl (abwertend: Verklemmtheit) assoziiert wird.

In anderen, insbesondere muslimischen, Kulturen wird der Jungfräulichkeit vor der Ehe nach wie vor ein hoher Stellenwert eingeräumt. Wurde dennoch unehelich Geschlechtsverkehr vollzogen, wird oft vor der Heirat eine Hymenalrekonstruktion durchgeführt. Dabei wird das Hymen wieder zusammengenäht und dem Ehemann somit die erhaltene Jungfräulichkeit vorgetäuscht.

In manchen Kulturen galt die Defloration als gefährlich für den Mann. Daher führte dies die Frau oft selbst mit Hilfe eines Deflorationsinstrumentes durch, oder ein alter Mann (häufig der Häuptling) führte diese aus.

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