Interzeption (Gynäkologie)Als Interzeption bezeichnet man in der Gynäkologie alle Ereignisse die zwischen Empfängnis und Einnistung zu einer Verhinderung der Schwangerschaft führen, also das Verhindern des Einnistens des Embryos in die Gebärmutterschleimhaut . Dies geschieht während der ersten beiden Wochen nach der Befruchtung . Die Folge ist das Absterben des Embryos. Die bekanntesten interzeptiven Mittel sind die Postkoitalpille (besser bekannt als "Pille danach " bzw. auch als "morning after pill") und die Kupferspirale. Aber auch bei der Hormonspirale und der herkömmlichen "Anti-Baby-Pille" kann dieser Wirkmechanismus zum Tragen kommen. Die Interzeption, die auch als "Nachverhütung" bezeichnet wird, ist nicht mehr dem Bereich der Empfängnisverhütung (Kontrazeption) zuzuordnen, da eine Empfängnis ("Konzeption") nicht mehr "verhütet" wird sondern bereits stattgefunden hat. Juristische Aspekte
Sprachliche Abgrenzung: Interzeption - AbtreibungInterzeptives Potential der normalen "Pille"LiteraturIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Interzeption (Gynäkologie)" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Interzeption+%28Gyn%E4kologie%29&action=history
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