Interzeption (Gynäkologie)

Als Interzeption bezeichnet man in der Gynäkologie alle Ereignisse die zwischen Empfängnis und Einnistung zu einer Verhinderung der Schwangerschaft führen, also das Verhindern des Einnistens des Embryos in die Gebärmutterschleimhaut . Dies geschieht während der ersten beiden Wochen nach der Befruchtung . Die Folge ist das Absterben des Embryos. Die bekanntesten interzeptiven Mittel sind die Postkoitalpille (besser bekannt als "Pille danach " bzw. auch als "morning after pill") und die Kupferspirale. Aber auch bei der Hormonspirale und der herkömmlichen "Anti-Baby-Pille" kann dieser Wirkmechanismus zum Tragen kommen.

Die Interzeption, die auch als "Nachverhütung" bezeichnet wird, ist nicht mehr dem Bereich der Empfängnisverhütung (Kontrazeption) zuzuordnen, da eine Empfängnis ("Konzeption") nicht mehr "verhütet" wird sondern bereits stattgefunden hat.

Juristische Aspekte

  • Der deutsche Gesetzgeber hat - in § 218 StGB (deutsches Strafgesetzbuch) festgelegt, dass nidationshemmende Mittel und Handlungen von der generellen Strafbedrohung des Schwangerschaftsabbruchs ausdrücklich ausgenommen sein sollen. Daher werden in juristischer Hinsicht die Interzeptiva (Mittel der Nachverhütung) nicht dem Bereich der Abtreibung zugeschrieben. Nach deutscher Rechtsprechung beginnt eine Schwangerschaft erst mit Abschluss der sog. "Nidation " (Einnistung), d. h. mit dem 14. Lebenstag.
  • Sowohl auf seinem Weg durch den Eileiter (1.-6. Tag seines Lebens) als auch während des anschließenden ca. 7 Tage dauernden Prozesses der Einnistung ist der Embryo nach dem Strafgesetzbuch ungeschützt.

Sprachliche Abgrenzung: Interzeption - Abtreibung

Interzeptives Potential der normalen "Pille"

Literatur

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