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Impotentia coeundi: Kirchenrecht

Die Impotentia Coeundi ist auch ein Begriff des katholischen Kirchenrechts. Hier gilt eine anhaltende impotentia coeundi als Ehehindernis. In diesem Zusammenhang wird darunter allgemein die Unmöglichkeit des Geschlechtsaktes zwischen Ehepartnern verstanden, unabhängig davon, ob die Ursache beim Mann oder bei der Frau liegt.

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