Homosexualität in Japan

Homosexualität in Japan ist in Japan aus alten Zeiten überliefert und wird auch gegenwärtig wie in vielen Ländern der Welt akzeptiert. In früheren Zeiten wurde Liebe zwischen Männern sogar als die reinste Form der Liebe überhaupt betrachtet. Zu keiner Zeit wurde Homosexualität in der japanischen Gesellschaft und Religion als eine Sünde angesehen; Jedoch hat die moderne Sexualwissenschaft und der Wunsch, "zivilisiert" zu erscheinen, auch in Japan die Auffassungen von gleichgeschlechtlicher Liebe beeinflusst.

Legalität

Homosexuelle Handlungen unter Männern (wie auch Frauen) sind in der Geschichte Japans größtenteils legal gewesen. Eine der bekanntesten Unterbrechungen dieser Legalität war ein Zeitraum ab 1907 in der die neue Regierung unter Kaiser Meiji ihr neues Strafgesetzbuch an das damalige deutsche StGB anlehnte. Nach dem Krieg wurde (im Gegensatz zu Deutschland) dieses Gesetz jedoch wieder aufgehoben.

Antidiskriminierungsgesetze

Spezielle Antidiskriminierungsgesetze bestehen in Japan nicht. Eine Ausnahme stellt die Stadtverwaltung Tokio dar, die ein Diskriminierungsverbot in den allgemeinen Arbeitsanweisungen veröffentlicht hat, das auch die sexuelle Orientierung einschließt. Für die meisten japanischen Arbeitnehmer wäre es jedoch völlig abwegig, sich am Arbeitsplatz zu outen. Nicht selten gehen Homosexuelle auf Grund der gesellschaftlichen Erwartungshaltung eine heterosexuelle Scheinehe ein (Jahr 2005).

Das Wohnungsamt Osaka vermittelt günstige Stadtwohnungen nur an Einzelpersonen oder Verheirateten- bzw. "heiratswilligen" Paaren; die Vergabe an zwei Personen des gleichen Geschlechts ist dagegen explizit untersagt, im "Vergehensfall" droht die Kündigung (nicht so in Tokio).

Gegen diese und ähnliche Diskriminierungen von staatlicher oder privater Seite haben Homosexuelle in Japan keinerlei rechtliche Handhabe.

Lebenspartnerschaften

Über Gleichstellungsgesetze oder Partnerschaftsgesetze wie in Europa wird nicht nachgedacht, geschweige denn diskutiert. Im Gegenteil: Die japanischen Registrierungsbehörde (Gaimusho, ???) erhielten erst kürzlich die Anweisung, Anträge auf zur Heirat notwendige Urkunden auf "Heterosexualität " zu prüfen und die Bearbeitung gegebenenfalls abzulehnen. Dank der Flexibilität der deutschen Behörden ist eine Eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland dennoch möglich, die aber in Japan keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Auch in der Familie ist Homosexualität noch ein Tabu-Thema. Viele Japaner berichten, dass ihre Eltern sich wahrscheinlich ihren Teil denken, aber dabei bleibt es dann auch.

Gesellschaftliche Anerkennung

Geschichte der Homosexualität in Japan

Literatur

Siehe auch

Weblinks

Verwandte Themen

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