Homosexualität in Deutschland

In den Jahren 1999-2005 entwickelte sich Deutschland unter dem Einfluss der rot-grünen Bundesregierung zu einer relativ aufgeschlossenen europäischen Nation, was das Thema Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen betrifft. Zuvor war Homosexualität in Deutschland lange Zeit, besonders während der Zeit des Nationalsozialismus, von diskriminierender Gesetzgebung und Verfolgung betroffen. Heute ist Homosexualität jedoch weitgehend akzeptiert, besonders in größeren Städten. Es existieren in Deutschland keine Gesetze mehr, welche homosexuellen Geschlechtsverkehr bestrafen. Seit dem 1. August 2001 ist es für gleichgeschlechtliche Paare möglich, eine Lebenspartnerschaft einzugehen, die in vielen Rechtsbereichen anerkannt wird, nicht jedoch zum Beispiel im Steuerrecht. Die Ehe steht in Deutschland nur heterosexuellen Paaren offen: gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden nicht als Ehen anerkannt. Allerdings ist eine Anerkennung als Eingetragene Lebenspartnerschaft möglich.

Einen Einblick in Geschichte der Lesben- und Schwulenbewegung gibt das Schwule Museum in Berlin.

Geschichte

Die Verfolgung homosexueller Männer reicht auf deutschsprachigem Raum bis zu den Anfängen des Christentums. Laut vereinzelt dokumentierter Fälle von "Sodomie ", "widernatürlicher Wollust ", "Knabenschänderei" oder "Unzucht wider der Natur" wurden immer wieder Männer verfolgt oder hingerichtet, die gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen verdächtigt oder überführt wurden.

Deutsches Kaiserreich

Während des Deutschen Reiches war Homosexualität wegen der damals herrschenden Moralvorstellungen gesellschaftlich und politisch geächtet.

1869 erwähnte erstmals Karl Heinrich Ulrichs von der Polizei geführte "Urningslisten", in denen "fortlaufende Personalnotizen über mehr als 2.000 in Berlin wohnende Urninge" aufgezeichnet seien.

Am 15. Mai 1871 wurde der Paragraph 175 eingeführt und damit sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts wieder im ganzen Kaiserreich unter Strafe gestellt.

Am 15. Mai 1897 wurde von Magnus Hirschfeld , Max Spohr , Eduard Oberg und Max von Bülow das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee gegründet. Es gilt als erste Organisation der Geschichte, welche sich der Liberalisierung von Homosexualität bemühte. Das Ziel des Komitees lag vor allem in der Beseitigung des Paragraphen 175. Dabei arbeitete es eng mit dem 1919 ebenfalls von Hirschfeld eröffneten Institut für Sexualwissenschaft zusammen und übernahm zahlreiche dort entwickelte wissenschaftliche Theorien. Diese beschrieben Homosexuelle als ein biologisches drittes Geschlecht zwischen Mann und Frau . Homosexualität sollte nicht länger strafrechtlich verfolgt werden, da es sich um eine angeborene Eigenschaft handele.

1898 wies August Bebel, Vorsitzender der SPD und Unterzeichner der ersten Petition des Wissenschaftlich-humanitären Komitees darauf hin, dass die Berliner Polizei Listen mit Namen von Homosexuellen führe, die später als Rosa Listen bezeichnet wurden.

In den Jahren 1907 bis 1909 kam es zu einer Reihe von Gerichtsverfahren wegen homosexuellen Verhaltens, wobei prominente Mitglieder des Kabinettes von Kaiser Wilhelm II. betroffen waren. Die sogenannte Harden-Eulenburg-Affäre drehte sich zunächst lediglich um einen Streit zwischen Philipp zu Eulenburg und dem Journalisten Maximilian Harden, der sich jedoch ausdehnte und heute als der größte Skandal des zweiten deutschen Kaiserreichs gilt.

Weimarer Republik

Am 26. Oktober 1921 wurde der Rechtsphilosoph und Rechtswissenschaftler Gustav Radbruch (SPD) Reichsjustizminister. Er war Unterzeichner der Petition zur Streichung des Paragraphen 175 und war erfolglos bemüht "einfache Homosexualität " straffrei zu halten. Statt dessen wurde der Paragraph von der am 15. Januar 1925 gewählten konservativen Regierung verschärft, aber im Juni 1927 vom vierten Kabinett Marx' wieder etwas entschärft. Mit knapper Mehrheit empfahl der Strafrechts-Ausschuss des Reichstages am 16. Oktober 1929 die Straffreiheit der "einfachen Homosexualität " unter Erwachsenen. Wegen der Krisen der Weimarer Republik und der Stimmenzugewinne der Nationalsozialisten konnte dieser Beschluss jedoch nicht umgesetzt werden.

Zeit des Nationalsozialismus

Hauptartikel: Homosexuelle während der Zeit des Nationalsozialismus

Da Schwule und Lesben nicht zur Fortpflanzung der "Herrenrasse" beitrugen, standen sie der Ideologie der Nationalsozialisten entgegen.

Homosexuelle wurden in Konzentrationslager verschleppt und mussten sich mit dem Rosa Winkel zu erkennen geben. Lesben, die zunächst nicht strafrechtlich verfolgt waren, wurden wegen angeblicher Asozialität und Kriminalität ebenfalls verschleppt und mussten den Rosa Winkel mit der Aufschrift "LL" (Lesbische Liebe ) tragen. Ernst Röhm , homosexueller Führer der Sturmabteilung, wurde zunächst von Adolf Hitler geschützt. Hitler empfand ihn jedoch später als Bedrohung und ließ ihn während der Nacht der langen Messer töten. Schwule wurden von Hitler als "Volksfeinde" denunziert. Er betrachtete Homosexualität als ein "entartetes" Verhalten, das die Leistungsfähigkeit des Staates und den männlichen Charakter des deutschen Volkes bedrohe. Der Paragraph 175 wurde 1935 unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis stark verschärft. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche "unzüchtigen" Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte Paragraph 175a bestimmte für "erschwerte Fälle" zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.

Am 10. Juni 1936 wurde die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung gegründet. Ihre Einrichtung war der Auftakt für die nach den Olympischen Spielen 1936 wieder verstärkt einsetzende Homosexuellenverfolgung. Die Aufgabe der Reichszentrale bestand vorrangig in der Sammlung von Daten über Homosexuelle. Die Rosa Liste enthielt schließlich Dateien von etwa 100.000 als homosexuell bestrafter oder verdächtiger Männer.

Im Konzentrationslager Buchenwald wurden 1944 von dem dänischen SS-Arzt Carl Vaernet Menschenversuche zur "Heilung" durchgeführt. Dieser implantierte den Opfern künstliche Hormondrüsen in der Leistengegend, die durch die permanente Abgabe männlicher Hormone zu Heterosexualität führen sollten.

Deutsche Demokratische Republik

Der seit der Reichsgründung geltende und von den Nazis erheblich verschärfte § 175 StGB ("Unzucht zwischen Männern") wurde 1957 in der DDR auf sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 21 Jahren beschränkt. Dieses so genannte Schutzalter wurde 1968 auf 18 Jahre herabgesetzt.

1989 strich die Volkskammer der DDR ihre gegen Homosexualität gerichtete Sondergesetzgebung (§ 151) ersatzlos, das Schutzalter lag somit wie bei Heterosexuellen bei 14 Jahren. Dieses Schutzalter war in den neuen Bundesländern bis zum 9. März 1994 rechtswirksam, zeitgleich existierte in den alten Bundesländern ein Schutzalter von 18 Jahren nach § 175.

Bundesrepublik Deutschland

Seit Bestehen der Bundesrepublik waren homosexuelle Handlungen strafbar und wurden verfolgt. Die rechtliche Grundlage dazu war § 175 des Strafgesetzbuches. Am 10. Mai 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht:Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz . Deshalb könnten sich Homosexuelle nicht auf das durch das Grundgesetz garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit berufen. Zudem sei § 175 des Strafgesetzbuches nicht in dem Maße nationalsozialistisch geprägtes Recht , dass ihm in einem freiheitlich demokratischen Staat die Geltung versagt werden müsse . Die Anwendung des § 175 in der Bundesrepublik erfolgte exzessiv. Es wurden über 50.000 Männer verurteilt und 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

1969 wurde gleichgeschlechtlicher sexueller Verkehr bei einem Schutzalter von 21 Jahren legalisiert. 1973 wurde das Schutzalter auf 18 Jahre reduziert. Auch nach der Entkriminalisierung wurde jedoch die polizeiliche Sammlung der Daten von Homosexuellen in Rosa Listen fortgesetzt. Das Handbuch der Kriminalistik sah noch 1978 die Führung von Homosexuellenkarteien als notwendige Maßnahme zur Wahrnehmung der polizeilichen Sicherungsaufgaben an.

Der Deutsche Bundestag vereinheitlichte 1994 durch Aufhebung des § 175 das Schutzalter für Homo- und Heterosexuelle auf 14 bzw. 16 Jahre im Zuge der Rechtsangleichung nach der deutschen Wiedervereinigung. Dadurch sank mit Wirkung zum 10. März 1994 das Schutzalter für Homosexuelle in Westdeutschland, während es in Ostdeutschland für Homo- und Heterosexuelle in Teilbereichen stieg.

Seit Ende der 1990er Jahre bestimmt in Deutschland die staatliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche und gesellschaftliche Diskussion (siehe hierzu Lebenspartnerschaftsgesetz ).

Politik

Kirche

Lesben- und Schwulenbewegung

Gesellschaftliche Situation

Szene und Kultur

Medien

Christopher Street Day

Siehe auch

Weblinks

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