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Homosexualität und Gesellschaft

Häufigkeit von Homosexualität

Schätzungen über die Häufigkeit von Homosexualität variieren beträchtlich und werden durch unterschiedliche, voneinander abweichende Definitionen des Gegenstands kompliziert. Im Allgemeinen identifizieren Bevölkerungsumfragen zwischen einem und zehn Prozent der Bevölkerung als lesbisch oder schwul. Allerdings ist anzunehmen, dass Umfragen durch die soziale Stigmatisierung der Homosexualität und die damit einhergehende Tendenz zum Verschweigen eher nach unten als nach oben verfälscht sind. Der Kinsey-Report stufte 1948 zwischen 90 und 95 Prozent der Bevölkerung als "bis zu einem gewissen Grad bisexuell" ein. Die tatsächliche Häufigkeit von homosexuellem Verhalten hängt aber in hohem Maß von gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab. So gab in einer Studie zur Jugendsexualität, die 1970 vom Hamburger Institut für Sexualforschung durchgeführt wurde, beinahe jeder fünfte der befragten 16- und 17-jährigen Jungen an, gleichgeschlechtliche sexuelle Erfahrungen gemacht zu haben. Zwanzig Jahre später waren es dagegen nur noch zwei Prozent. Dass solche Studien jedoch nur geringen Aussagewert haben, zeigt eine repräsentative BRAVO-Umfrage aus Heft 14/97, die ergeben hat, dass 25 Prozent aller Jungs zwischen 14 und 17 schwule Erfahrungen gemacht haben. Zwei Prozent gaben an, sie seien schwul, 68 Prozent hätten nichts gegen Schwule.

Wie bei allen Umfragen bezüglich des Themas Sex ist die Aussagekraft solcher Statistiken kritisch zu betrachten, da die Befragten bei intimen Themen dazu tendieren, die Unwahrheit zu sagen.

Schattierungen zwischen homo und hetero

Während in Teilen der europäischen Kultur Homosexualität erst in den letzten Jahrzehnten ihre Position als Tabuthema verloren hat und zugleich in manchen Ländern dieses Tabu noch immer sehr stark ist, ist die Frage nach Hetero- beziehungsweise Homosexualität in anderen Kulturen fast unbekannt. Dort wird weniger streng zwischen homo und hetero unterschieden, was der Charakteristik der menschlichen Sexualität eher gerecht werden dürfte als eine schroffe Polarisierung. Die heute unstrittige Tatsache, dass es verschiedene Grade zwischen Homo- und Heterosexualität gibt, hat man Anfang des 20. Jahrhunderts mit dem Begriff der Bisexualität zu fassen versucht. Viele Sexologen vertreten die Ansicht, dass fast jeder Mensch bisexuelle Anteile besitzt, die manchmal mehr, manchmal weniger stark ausgeprägt sind. Sigmund Freud sprach in diesem Zusammenhang von der "angeborenen Bisexualität" des Menschen, während er die ausschließliche Fixierung auf ein Geschlecht als Folge einer Einschränkung der Objektwahl betrachtete. Entsprechend habe die Psychoanalyse aufdecken können, dass alle so genannten Normalen neben ihrer manifesten Heterosexualität ein sehr erhebliches Ausmaß von latenter oder unbewusster Homosexualität erkennen ließen.

Coming-out

Hauptartikel: Coming-out

Bei vielen Menschen, die sich eher zum eigenen Geschlecht hingezogen fühlen, kommt es im Laufe ihres Lebens zum so genannten Coming-out. Mittlerweile wird das Coming-out in zwei Phasen beschrieben. Die erste Phase ist die Phase des "Sich-bewusst-Werdens" oder "Sich-Selbst-Eingestehen", stellt also die Erkenntnis oder aber auch die Entscheidung dar, dass man für die gleichgeschlechtliche Liebe offen ist. Sie wird auch als inneres Coming-out bezeichnet. Die zweite Phase bezeichnet das "Sich-Erklären", also den Schritt nach außen, das Coming-out bei Familie, Freunden und/oder Kollegen. Bei manchen geschieht dieser Prozess schon im Alter von 11 Jahren, andere sind sich erst mit 40 oder mehr Jahren über ihre sexuelle Orientierung im Klaren. Die meisten haben ihr Coming-out mittlerweile im Schulalter, also etwa zum Zeitpunkt der Pubertät. In diesem Alter trauen sich viele nicht, Hilfe von anderen zu erbitten, besonders dann, wenn sie bemerken, dass ihre Neigung gesellschaftlich nicht akzeptiert wird. Selbst die eigenen Eltern werden manchmal nicht darüber informiert. Das Coming-out kann manchmal in eine Lebenskrise führen, die sich bis hin zu Selbsttötungsabsichten oder realisierter Selbsttötung steigern kann. Beratungsstellen in den größeren Städten und Info-Seiten im Internet versuchen diesen Menschen zu helfen, ihre Homosexualität anzunehmen. Tatsächlich ist die Selbsttötungsrate bei pubertierenden Homosexuellen deutlich höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen.

Rechtliche Gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Ehe

Hauptartikel: Gesetze zur Homosexualität

Auch wenn innerhalb der politischen Schwulen- und Lesbenbewegung umstritten ist, ob man sich der Norm einer Zweierbeziehung als Kopie der bürgerlichen Ehe annähern soll, wird die weitgehende rechtliche Gleichstellung mit Heterosexuellen von Lesben und Schwulen überwiegend begrüßt.

Gesetzliche Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gibt es bereits in einer Reihe von europäischen Ländern; in Belgien, den Niederlanden, Spanien, Kanada sowie Massachusetts (USA) wurde die Ehe für Homosexuelle ganz geöffnet; in Skandinavien und anderen europäischen Ländern ist diese Öffnung in der Diskussion.

In Deutschland gibt es seit dem 1. August 2001 die so genannte Eingetragene Lebenspartnerschaft. Nach ihrer Verabschiedung durch den Bundestag meldeten einige Politiker Zweifel daran an; die unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen bemühten sich sogar um eine völlige Aufhebung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses stellte jedoch klar, dass einer vollständigen Gleichstellung mit der Ehe nichts im Wege stünde, da die Lebenspartnerschaft mit der Ehe schon allein deshalb nicht konkurriere, weil sie einen anderen Personenkreis betreffe.

Eine völlige Gleichstellung steht zurzeit noch im Bereich der Steuern, der Hinterbliebenenversorgung und der Möglichkeit der gemeinsamen Adoption von Kindern aus. Am 29. Oktober 2004 wurden einige Änderungen diesbezüglich realisiert: So werden Lebenspartner - wie Ehegatten - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Gleichbehandlung erfolgt nach der Trennung nun auch beim Unterhaltsrecht. Zudem wird ein Verlöbnis eingeführt - Lebenspartner werden sich in Zukunft wie Ehegatten mit Rechtswirkung verloben können. Ferner regelt das Gesetz, dass Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren können. Und schließlich werden nun auch die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Lebenspartner ausgedehnt. Bezüglich der Beamtenversorgung hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch entschieden, dass Beamten in eingetragenen Partnerschaften kein Verheiratetenzuschlag zusteht. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht einem Angestellten im öffentlichen Dienst, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte, den Ortzuschlag für Verheiratete in analoger Anwendung der entsprechenden tarifvertraglichen Regelung zuerkannt.

Radikalere Teile der Lesben- und Schwulenbewegung lehnen die Lebenspartnerschaft - als Ehe light verpönt - und die damit verbundene notwendige Sondergesetzgebung für Homosexuelle ab. Stattdessen fordern sie die Abschaffung der Ehe und plädieren für so genannte "Wahlverwandtschaften" auf Zeit.

In der Schweiz wurde zuerst im Kanton Genf am 1. Mai 2001 eine PaCS eingeführt, welches die Eintragung von homosexuellen, wie auch heterosexuellen Partnerschaften ermöglichte. Am 22. September 2002 wurde in Zürich eine eingetragene Partnerschaft vom Stimmvolk mit 62.7 % JA-Anteil genehmigt. Diese Regelung ging einiges weiter als die Genfer Lösung und stellte eingetragene Lebenspartnerschaften Ehepaaren gleich, so weit dies in der Kompetenz des Kantons lag. Nach Genf und Zürich führte auch der Kanton Neuenburg die registrierte Partnerschaft für unverheiratete Paare ein. Das Kantonsparlament hat am 27. Januar 2004 zugestimmt.

Am 5. Juni 2005 hat das gesamte Schweizer Stimmvolk über das Partnerschaftsgesetz (PartG) zur eingetragenen Partnerschaft abgestimmt. Es ist das erste nationale Referendum über diese Frage weltweit. Es haben 58 % der Stimmberechtigten zugestimmt. Mehrheiten gab es vor allem im Mittelland von St.Gallen bis Genf. Es war dort eine ziemlich homogene Verteilung der JA-Anteile. Nicht nur Städte haben zugestimmt, sondern auch ländlichere Gebiete. Ablehnend waren vor allem ländlichbäuerliche, katholische Kantone. Zugestimmt haben insgesamt 16.5 von 23 Kantonen. Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz schafft eine Gleichstellung mit der Ehe in Steuerfragen, Sozialleistungen, Erbrecht, Besuchsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, etc. Es unterbindet aber ausdrücklich den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin und die Adoption. Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz hat Auswirkungen auf den Zivilstand. Der Zivilstand ist nicht mehr "ledig", sondern "eingetragen". Das Gesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft.

Ein Gegenpol zu den Bestrebungen zur Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe findet sich in den Vertretern der Lebensformenpolitik.

Regenbogenfamilien

Homosexuelle Partner können miteinander keine Nachkommen zeugen. Dennoch wachsen Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf. Die Wissenschaft diskutiert dieses Phänomen zunehmend unter dem Begriff Regenbogenfamilien.

Homosexualität und Beruf

Ein besonderes Problem ergibt sich für Homosexuelle, die zum Beispiel öffentlich angestellt sind (Lehrer, Bewährungshelfer), in der Jugendarbeit (Erzieher, Heimleiter, Betreuer) tätig sind, oder einer Beschäftigung im christlich-religiösen Leben nachgehen (Pfarrer, Priester). Homosexuelle Lehrerinnen und Lehrer und Jugendleiterinnen und Jugendleiter werden wegen unterstellter Beeinflussung der Kinder in einigen Fällen mit erheblichem Druck abgelehnt. Politiker, die offen zu ihrer Homosexualität stehen, konnten sich erst in jüngerer Zeit profilieren. Bekannte Beispiele dafür sind der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), dessen Outing in die Sprachkultur einging: Ich bin schwul, und das ist auch gut so, der Bürgermeister von Hamburg Ole von Beust (CDU) und der Bundesvorsitzende der FDP Guido Westerwelle. Schwule oder lesbische leitende Angestellte (auch Manager) werden manchmal als kompromittierbar (erpressbar) angesehen. Dass sie daher oft in (Schein-)Eheverhältnissen leben, wird zwar immer wieder in der Literatur erwähnt, ist aber schwer nachweisbar. Die Entwicklung innerhalb der Wirtschaft geht dagegen eher in die Richtung, dass Unternehmen gezielt Homosexuelle als Mitarbeiter fördern und unterstützen, um auch in der Belegschaft die Gesellschaft widerzuspiegeln (Diversity Management). Mit der Verabschiedung der europäischen Richtlinien zur Antidiskriminierung im Arbeitsrecht sind Kündigungen und sonstige diskriminierenden Maßnahmen aufgrund Bekanntwerdens der homosexuellen Identität von Mitarbeitern in der Privatwirtschaft sowie von Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst in den Mitgliedstaaten der EU unzulässig.

Sonderfall: Homosexuelle Beschäftigte in den Kirchen

Katholische Geistliche mit homosexueller Veranlagung werden zunehmend wahrgenommen, wobei gelebte Homosexualität, wie bei allen kirchlichen Angestellten, jedoch meist als nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar angesehen wird. 2005 hat die Amtskirche eine Instruktion veröffentlicht, in der Personen mit "tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen" und Unterstützer einer homosexuellen Kultur als nicht geeignete Kandidaten für ein Weiheamt (Priester, Diakon) angesehen werden. Personen mit leichten homosexuellen Tendenzen (zum Beispiel "Knasthomosexualität", Teenagererlebnisse) müssen diese mindestens drei Jahre vor der Diakonweihe überwunden haben. Angestellte der katholischen Kirche, welche eine Lebenspartnerschaft eingehen, werden, vergleichbar zu geschiedenen Kollegen, die erneut heiraten, meist wegen Unvereinbarkeit mit dem Glauben entlassen. In einzelnen kirchennahen katholischen Organisationen kann auch bereits ein Chatprofil bei einem Internetportal für Homosexuelle zu einer fristlosen Entlassung führen, wenn es der Organisationsleitung zugetragen wird. (siehe Kirchen als Tendenzbetrieb). Eine solche Kündigung hatte aber vor dem Arbeitsgericht Frankfurt keinen Bestand.

Demgegenüber sind Beschäftigte (auch Pastoren) in den evangelischen Landeskirchen der EKD von einer arbeitsrechtlichen Kündigung oder Disziplinarmaßnahme nicht bedroht, wenn sie mit ihrem(r) PartnerIn eine standesamtliche Lebenspartnerschaft eingehen oder ihre homosexuelle Identität in sonstiger Weise bekannt wird. In einigen Landeskirchen der EKD sind sie sogar besoldungsrechtlich zur Ehe gleichgestellt, was auch in der altkatholischen Kirche der Fall ist.

Bundeswehr

In der Bundeswehr stoßen Homosexuelle noch immer auf Zurückhaltung. Insgesamt hat - nicht zuletzt durch den zunehmenden Anteil von Soldatinnen - die Bundeswehr ihr Bewusstsein für Sexualität weiterentwickeln müssen. Mit dem "Sexualerlass" zur Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 14/3 ist eine Diskriminierung verboten worden. Mit der letzten Änderung im Juli 2004 ist nach jahrzehntelanger Ächtung homosexueller Vorgesetzter, die unter Billigung höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Versetzungen und sogar Entlassungen rechnen mussten, ein liberalerer Umgang mit der Sexualität gewählt worden. Mittlerweile setzt sich für die Belange homosexueller Menschen in der Bundeswehr auch der Arbeitskreis homosexueller Angehöriger der Bundeswehr (AHsAB e. V.) ein.

Künftig sind grundsätzlich alle Beziehungsformen in den Privatbereich verwiesen. Homosexuelle Beziehungen können außer Dienst auch innerhalb militärischer Anlagen gepflegt werden, auch spielt der Dienstgrad der Beziehungspartner keine Rolle mehr.

Die Besonderheiten des Lebens in einer Gemeinschaftsunterkunft - verbunden mit einer Einschränkung der Privatsphäre  aber vor allem in Auslandseinsätzen empfinden manche Angehörigen der Bundeswehr jedoch auch zukünftig als Herausforderung. Dies betrifft insbesonders solche Angehörigen, deren engere Freundeskreis ausschließlich aus Heterosexuellen und ungeouteten Homosexuellen (bzw. vermeintlichen Heterosexuellen) besteht.

Profifußball

Hauptartikel: Homophobie im Profifußball

Folgt man Statistiken zum Vorkommen von Homosexualität in der männlichen Bevölkerung, müssten in den Bundesligen mehrere schwule Spieler spielen, die Fußballzeitschrift Rund ging im Rahmen einer Themenwoche sogar davon aus, dass mindestens drei schwule Teams in den Bundesligen spielen müssten. Während mehrere Spielerinnen der Fußball-Bundesliga der Frauen offen homosexuell leben, ist kein entsprechender Fall eines männlichen Spielers bekannt. Mehrere wissenschaftliche Arbeiten und journalistische Berichte haben dieses Phänomen seit der letzten Jahrhundertwende umfassend beschrieben und auf die homophobe Sondersituation des deutschen Fußballs gerade auch gegenüber anderen primär "männlich geprägten" Spitzensportarten hingewiesen. Der einzige Profi-Fußballer, der sich zu seiner Homosexualität bekannte, war Justin Fashanu, Spieler in der Englischen Premier League. Der sich in der Folge ergebende immense öffentliche Druck überforderte ihn jedoch. 1998, acht Jahre nach seinem Coming-out, erhängte er sich.

Not-Homosexualität

Unter Not-Homosexualität versteht man das freiwillige Einlassen auf homosexuelle Handlungen in einer bestimmten Not- bzw. Zwangslage, obwohl jemand sonst eigentlich heterosexuelle Kontakte bevorzugt.

Vorkommen kann diese an Orten, wo sich über längere Zeit hinweg nur oder fast nur Personen eines Geschlechts aufhalten. Als typische Orte gelten - zumindest einigen Klischees nach - etwa Haftanstalten, Bohrinseln oder U-Boote. Auch die Unmöglichkeit oder Schwierigkeit der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht aus bestimmten Gründen kann eine Ursache sein, etwa bei Menschen ohne Beziehungserfahrung.

Es wird allgemein angenommen, dass solche Kontakte die grundsätzlich vorhandene sexuelle Orientierung nicht beeinflussen können.

Homosexuelle fühlen sich oft durch gesellschaftliche Zwänge genötigt, ein heterosexuelles Leben zu führen (siehe auch Bisexualität).

Ethische Bewertungen der Homosexualität

Die ethische Bewertung von Homosexualität führt zu unterschiedlichen und sogar zu konträren Ergebnissen der Stellungnahme, unter anderem je nachdem, welche anthropologischen Voraussetzungen und Deutungen der Homosexualität zugrunde gelegt werden. Auch ist die ethische Bewertung nicht selten von einer bestimmten religiösen Sichtweise abhängig oder mit ihr verbunden (siehe dazu den eigenen Artikel Homosexualität und Religion).

Dort, wo man die homosexuelle Orientierung der Person entweder als natürliche Gegebenheit oder als Ergebnis einer positiv zu wertenden freien Entscheidung ansieht, wird auch das dieser Orientierung entsprechende homosexuelle Verhalten als sittlich gut angesehen, wenn dabei die allgemein akzeptierten Grundpostulate mitmenschlichen Zusammenlebens geachtet werden.

Es existieren Ansichten, die schon die homosexuelle Neigung als solche bereits als Unordnung oder anthropologischen "Defekt" ansehen. Auf dieser Ansicht aufbauende ethische Bewertung wird zwar noch nicht diese Neigung selbst als sittlich negativ qualifizieren müssen (soweit und insofern hier das Moment der Freiheit fehlt). Es existiert jedoch die Ansicht, dass das freie und damit verantwortliche homosexuelle Verhalten (unter der Voraussetzung, dass man annimmt, dass bei vorhandener Neigung das Verhalten wirklich frei wählbar ist) verurteilt werden könne. Bewertet man homosexuelle Handlungen als sittlich negativ, so sind in diesem Fall verschiedene Abstufungen der Reaktion auf homosexuelle Akte möglich: Von der noch möglichen Toleranz als sittlich negativ angesehener homosexueller Verhaltensweisen bis hin zur Forderung ihrer absoluten Unterlassung und gesellschaftlichen Ächtung oder gar bis zur Forderung nach rechtlicher Verfolgung (im Extremfall bis hin zur Tötung) ergibt sich eine große Bandbreite.

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