Hochzeit (Römische Antike)

Ein traditioneller römischer Hochzeitsritus erstreckte sich über drei Tage: den Vorabend, den eigentlichen Hochzeitstag und die Nachfeier. Sicher wurden nicht alle Elemente des Ritus zu allen Zeiten und in jeder Gesellschaftsschicht beachtet; für die Rechtsgültigkeit der Ehe war die Feier ohne Belang.

Der Vorabend

Die Braut hatte bei der Verlobung vom Bräutigam einen Ring erhalten, den sie seitdem am vierten Finger der linken Hand trug. Am Vorabend der Hochzeit wurde sie mit einer weißen Tunika, einer gelben palla und einem roten Schleier bekleidet; ihr Haar wurde wie bei Erwachsenen in sechs Zöpfe geteilt und aufgesteckt. Die Kinderkleidung der Braut und ihr Kinderspielzeug opferte das Mädchen den Laren und der Vesta.

Der Hochzeitstag

Der Tag begann in der Frühe mit einer Eingeweideschau im Haus der Brauteltern. Danach wurde der Ehevertrag aufgesetzt. Eine alte Frau , die in erster Ehe leben musste, verband als pronuba die rechten Hände der Brautleute. Die Braut trug dabei die Tracht, die ihr am Vorabend angelegt worden war. Es folgten Opfer und Gebete, danach das Brautmahl. Mit Fackeln wurde die Braut dann zum Haus ihres Mannes geleitet. Drei Knaben riefen dabei "talassio" (Bedeutung ungeklärt; Livius' Bericht, beim Raub der Sabinerinnen sei einem gewissen Talassius die Braut mit dem Zuruf "Talassio" ("für Talassius") zugeführt worden, ist wohl als aitiologische Erzählung anzusehen), Spottverse wurden gesungen und der Bräutigam streute Nüsse aus. Am Haus bestrich die Braut die Türpfosten mit Fett und umwickelte sie mit Wollbinden. Danach trug der Bräutigam sie über die Schwelle ( wenn er dabei stolperte, galt das als böses Vorzeichen ) und empfing sie im Atrium mit Wasser und Feuer offiziell als neues Mitglied der Familie. Die Braut verteilte eine symbolische Mitgift an den Ehemann, den Lar des Hauses und den Lar der nächsten Wegkreuzung.

Das Alter

Römische Mädchen wurden ab 12 Jahren als heiratsfähig angesehen und die Jungen ab 14 Jahren, aber viele heirateten erst später. Augustus verabschiedete ein Gesetz, nach dem Frauen im Alter von 20 und Männer im Alter von 25 Jahren bestraft wurden, wenn sie noch unverheiratet waren. In der Regel wurden Ehen arrangiert, vor allem in der Oberschicht.

Die Nachfeier

Literatur

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