HeiratDie Heirat ist die üblicherweise die mit den Ritualen der Trauung verbundene Schließung einer Ehe zwischen zwei Personen. Der Begriff Heirat findet umgangssprachlich auch bei anderen Verbindungen Anwendung. So wird auch das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft, wie sie zahlreiche Staaten, darunter Deutschland und die Schweiz, für lesbische und schwule Paare kennen, als Heirat bezeichnet. Zudem feiern manche Paare auch dort Hochzeit, wo ihre Beziehung überhaupt keine rechtliche Anerkennung findet, um sich öffentlich zu ihrer Beziehung zu bekennen. Das Ende einer Ehe wird mit dem Gegenbegriff Scheidung bezeichnet. WortherkunftDas Wort Heirat leitet sich von althochdeutsch h?r?t ab und ist ein Kompositum, das sich aus zwei Wurzeln zusammensetzt. Die Silbe hei- geht auf germanisch *h?wa[n] ("Haus", "Hausgemeinschaft") zurück, das von der indogermanischen Wurzel *kei ("liegen", hier in der Bedeutung "Lager", "sich niederlassen") abgeleitet wird, aus der sich auch die Wörter um lat. civis ("Hausgenosse", "Bürger") und dt. Heim ableiten. Die Silbe -rat ist mit raten und reden verwandt und bezeichnete ursprünglich "Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind", dann die "Besorgung" dieser Mittel, schließlich auch "Fürsorge". Zunächst bezeichnete mittelhochdeutsch der hîrât (maskulinum) den geordneten ehelichen Hausstand oder eben Hausrat und erst später die Eheschließung und Vermählung . Begriffe rund um Ehe und EheschließungDie deutsche Sprache unterscheidet zwischen der Institution der Ehe (der auf Dauer angelegten Partnerschaft eines Paares) und der Eheschließung selbst, für die es mehrere Synonyme gibt:
Nach deutschem und schweizerischem Recht wird die Rechtsform der Ehe von der Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft unterschieden . Entsprechend wird im deutschen und schweizerischen Recht das Wort "verheiratet" nur für Personen gebraucht, welche die Ehe miteinander eingegangen sind. In Österreich gibt es derzeit keine eingetragene Partnerschaft, eine rechtliche Unterscheidung ist also nicht nötig. Zur Klarstellung oder zur Abgranzung von Heirat als Eingehen der Ehe wird der Begriff Verpartnerung verwendet. GeschichteBedeutung der HeiratHochzeit bzw. TrauungHeirat von MinderjährigenVerwandte ThemenWeblinksVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Heirat" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heirat&action=history
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