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Rechtliche Aspekte der Geburt in Deutschland

Das Einsetzen der Eröffnungswehen gilt im Strafrecht als „Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens“. Mit der Vollendung der Geburt ist der Beginn der Rechtsfähigkeit (1|bgb|juris BGB) des Menschen verbunden. Vollendet gilt die Geburt mit dem vollständigen Austritt des Baby aus dem Mutterleib, ohne dass die Nabelschnur durchtrennt ist. Ebenfalls beginnt die rechtliche Verantwortung der Eltern im Rahmen des Sorgerechtes. In der ersten Woche nach der Geburt werden dem örtlichen Standesamt die Daten für die Erstellung der Geburtsurkunde übermittelt.

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