FristenregelungDer Begriff Fristenregelung , auch Fristenlösung , wird im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch verwendet. Die Frist versteht sich dabei als der Zeitraum, gemessen ab der Zeugung (Empfängnis ), innerhalb der ein Abbruch straffrei möglich ist. Unterschiedliche sprachliche VerwendungDie Begriffe, die gleichzeitig politische Schlagworte bilden, sind nicht länderübergreifend eindeutig definiert. Das beginnt bereits mit der umstrittenen Fragestellung, ob Fristenlösung und Fristenregelung Synonyme darstellen, oder ob einer der Begriffe als "neutraler" zu bewerten ist. In der Sprachpraxis (verschiedener deutschsprachiger Länder) werden die Begriffe teilweise unterschiedlich verwendet. Es findet sich die "weitergefasste Verwendung" und die "enge Verwendung" der Begriffe. Eine Fristenlösung/-regelung im Sinne der "weitergefasste Verwendung" existiert in manchen Staaten, wenn ein legaler Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb einer festgelegten Frist möglich ist. Allerdings können daneben durchaus weitere Einschränkungen, wie eine Beratungspflicht (Schwangerschaftskonfliktberatung ), existieren. Im Sinne einer sprachlich "engeren Verwendung", existiert eine Fristenlösung/-regelung nur dann, wenn die Entscheidung über einen Abbruch der Schwangerschaft ausschließlich an die Frist als solche gebunden ist und somit keinerlei weitere Einschränkungen, wie eine Beratungspflicht, bestehen. Als Beispiel für eine unterschiedliche Verwendung beim Blick auf die aktuelle Situation in Deutschland (ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist straffrei möglich, unterliegt jedoch Einschränkungen wie der Beratungspflicht, ein Abbruch nach der 12. Woche ist straffrei nur aufgrund medizinischer Indikation möglich). So spricht das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ausdrücklich von der Existenz einer Fristenregelung in Deutschland: ... Die meisten Länder Europas (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Ungarn, Italien, Norwegen, Niederlande, Schweden, Tschechien) kennen eine Fristenregelung. Unterschiede zwischen diesen Ländern bestehen nur in Detailpunkten: Regelung im Strafgesetzbuch oder in einem Spezialgesetz; unterschiedliche Fristen (zwischen 10 und 24 Wochen nach der letzten Menstruation); unterschiedliche Ausgestaltung der Beratung usw.. In Spanien und Großbritannien ist der Schwangerschaftsabbruch nur nach der jeweiligen gesetzlichen Indikation zulässig. In Irland ist der Schwangerschaftsabbruch gänzlich verboten. Die Deutsche Regelung zum Schwangerschafsabbruch wird in Deutschland selbst umgangssprachlich nicht als Fristenlösung oder Fristenregelung bezeichnet. Auch das deutsche Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, spricht für Deutschland keineswegs von einer Fristenregelung, sondern definiert einerseits die Indikationslösung als Zulässigkeit des Schwangerschaftabbruchs nur bei Vorliegen - mehr oder weniger weitgehender - besonderer, einer eigenen Feststellung unterliegender Zulässigkeitsvoraussetzungen und andererseits die Fristenlösung als Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsalter . Das Institut bezeichnet die aktuelle deutsche Regelung als "Beratungsmodell" und "dritten Weg" . Indikationsregelung und Fristenregelung in WestdeutschlandGegenwärtiger Stand in DeutschlandGegenwärtiger Stand in ÖsterreichVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Fristenregelung" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Fristenregelung&action=history
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