FriedeleheDie Friedelehe ist ein Begriff für eine Eheform des Frühmittelalters, der in den 1920er Jahren von Herbert Meyer in die historische Forschung eingeführt wurde und deren Existenz umstritten ist. Definition der Friedelehe nach Meyer"Friedel" leitet sich vom mittelalterlichen "friudiea" ab, was soviel wie Geliebte heißt; "Ehe " stammt vom mittelhochdeutschen Wort "ewe" mit der Bedeutung "Recht, Gesetz". Charakteristika der Friedelehe sind:
Die Friedelehe wurde durch die Kirche im 9. Jahrhundert als illegitim erklärt. Trotzdem haben sich Reste dieser Eheform bis in die Neuzeit hinein in der Form der morganatischen Ehe (auch Ehe zur linken Hand genannt) erhalten. Neben der Friedelehe existierte im Mittelalter des weiteren die bereits erwähnte Muntehe , die Kebsehe und die Raub- oder Entführungsehe . Kritik an Meyers DefinitionLiteraturWeblinksVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Friedelehe" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Friedelehe&action=history
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