FrauenhandelMit Frauenhandel bzw. Mädchenhandel wird die illegale Praxis der Behandlung von Frauen wie ein Handelsgut bezeichnet. Meist handelt es sich hierbei um Formen des kriminellen bzw. schweren kriminellen Menschenhandels . Dieser umfasst die Tatbestände der Zwangsprostitution und die sexuelle Ausbeutung unter Ausnutzung von Zwangslagen oder Hilflosigkeit der Opfer. Ebenfalls unter diesen Oberbegriff fällt die Zwangsverheiratung aus finanziellem Interesse und - nach Ansicht einiger Aktivisten - die internationale Heiratsvermittlung . Der Begriff Frauenhandel ist heute eher ein politischer denn ein rechtlicher Begriff, entspricht aber der bis vor einigen Jahren gültigen rechtlichen Definition von Menschenhandel in den meisten europäischen Ländern, die erst in den späten 1990er Jahren bzw. Anfang der 2000er Jahre weg vom Menschenhandel zum Zweck der Prostitution hin zu einer allgemeineren, alle Menschen betreffenden Definition erweitert wurde. Laut den auf Frauenrechte spezialisierten NGOs sei dieser Bereich von Menschenrechtsverletzungen, bei denen vor allem Frauen zu den Opfern zählen, von den Menschrechtsorganisationen aber auch der internationalen Gemeinschaft und den Regierungen der "Zielländer" des Frauenhandels lange Zeit vernachlässigt worden. Siehe auch
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