Frauenarbeit

Frauenarbeit bedeutet im engeren Sinne die Erwerbstätigkeit weiblicher Beschäftigter, ferner sämtliche Aufgaben (zum Beispiel Kinderbetreuung, Mithilfe im familiären Betrieb), die Frauen durch eine Soziale Rolle zugeordnet werden, sowie das Engagement im Bereich von Interessenvertretung, Bildung und so weiter zugunsten von Frauen. Siehe auch: Gender und Gender Mainstreaming.

Erwerbstätigkeit von Frauen

Der Anteil der erwerbstätigten Frauen stieg in der Zeit der Industrialisierung und machte sie somit auch zum Gegenstand der Sozialen Frage, insbesondere zur Frage der Arbeitsbedingungen, des Arbeitsschutzes und einer gerechten Entlohnung. Schließlich entstand auch die Frauenbewegung, die sich für die Rechte von Frauen einsetzte.

Zu den Fürsprechern einer Verbesserung der Situation von Frauen im Erwerbsleben zählen Louise Otto-Peters (1819 - 1895), Peter Norrenberg (1847 - 1898) und Iris von Roten (1917 - 1990).

Reformen der 1960er und 1970er Jahre

In der Deutschen Demokratischen Republik verlangte das Familiengesetz ab 1966, dass die Ehepartner ihre Verbindung so gestalten, "daß die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann" .

In Österreich wurden durch die Familienrechtsreform im Jahre 1975 Mann und Frau weitgehend gleichgestellt und geschlechtsspezifische Zuweisungen abgebaut.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1. Juli 1977 eine umfassende Reform des Ehe- und Familienrechts vorgenommen. Man spricht vom "paritätischen Ehemodell" . § 1356 BGB lautet: "Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen. (...). Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein."

In Europa ist heute ein grösserer Anteil von Frauen in Teilzeitarbeit beschäftigt. Die Frauenarbeitslosigkeit ist meist höher als der Durchschnitt.

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