Fesselung (physisch)

Die Fesselung ist der Vorgang oder das Ergebnis des Fesselns einer Person oder eines Tieres mit dem Ziel der Bewegungseinschränkung. Dies geschieht durch Zusammenbinden der Extremitäten (Arme, Beine) und/oder Festbinden des Gefesselten oder bestimmter Körperteile desselben an fixen Gegenständen. Traditionelle Hilfsmittel hierzu sind Seile, Handschellen , Fußfesseln, Daumenschellen , Bänder, Riemen oder Ketten.

Fesselungen können zu erheblichen körperlichen Schmerzen bis hin zu Verletzungen führen, wenn die Fesseln sehr eng und hart sind und/oder die Fesselung über einen langen Zeitraum andauert. Bei einer Einschränkung der Atmungsaktivität kann eine Fesselung zum Tod führen. Gefesselte Personen sind grundsätzlich zu beaufsichtigen, sie dürfen nicht über längere Zeiträume allein gelassen werden.

Fesselung als hoheitliche Maßnahme

Rechtliche Grundlagen

Die Fesselung (auch Stillstellung ) einer Person kann durch Privatpersonen oder durch Amtsträger erfolgen. Die Zielrichtung ist die Gefahrenabwehr, der Strafvollzug oder die Strafverfolgung. Sie stellt eine Art des Unmittelbaren Zwanges zur Durchsetzung einer Maßnahme dar. Der Grund für eine Fesselung ist der Selbst- und Fremdschutz sowie die Verhinderung der Flucht. Im deutschen Strafprozessrecht soll der Angeklagte bei der Hauptverhandlung nicht gefesselt sein. Erfolgt die Fesselung durch eine Privatperson, ist sie nur in den seltensten Fällen gerechtfertigt und damit im Regelfall strafbar.

Anlässe

Es existieren unterschiedliche Gründe, die zu einer Fesselung führen. Häufig ist nicht nur ein einzelner Grund die Ursache für die Fesselung, sondern eine Kombination aus mehreren Gründen.

  • Verhinderung der Flucht
Gefangenen werden Fesseln angelegt, um sie an der Flucht zu hindern. Dazu wird die Möglichkeit, sich selber von der Stelle zu bewegen, entweder eingeschränkt (zum Beispiel durch Anlegen von Hand- und/oder Fußschellen ) oder vollständig entzogen (durch Fesselungen, die das eigenständige Laufen unmöglich machen (zum Beispiel den hog tie , siehe unten), oder durch Fesseln des Gefangenen an einen Gegenstand, zum Beispiel durch Anketten an eine Wand).
  • Selbstschutz
Personen werden Fesseln angelegt, um zu verhindern, dass sie sich selber Schaden zufügen (bei geistiger Verwirrung oder akuter Selbstmordgefahr), beispielsweise durch Festschnallen an ein Bett oder in früheren Zeiten durch das Anlegen einer Zwangsjacke . Im medizinischen Bereich wird dies Fixierung genannt, der Gebrauch des Wortes Fesselung ist verpönt.
  • Fremdschutz
Die Fesselung soll verhindern, dass die gefesselte Person anderen Personen Schaden zufügt.
  • Erzwingung von Geständnissen/ Durchführung von Körperstrafen und Hinrichtungen

Personen wurden und werden im Rahmen der Anwendung von Folter gefesselt. Die Fesselung ist dabei entweder Mittel zum Zweck, um zu verhindern, dass sich die gefesselte Person der Anwendung der Folter entzieht, oder stellt durch sehr eng angelegte Fesseln selber eine Foltermethode dar. Letzteres wurde beispielsweise in früheren Zeiten in Japan durchgeführt. In diese Kategorie fällt auch das Folterinstrument "Storch", welches Kopf (hinten), Arme (Mitte) und Knöchel (vorn) in einer derart unbequemen Art und Weise zusammenzwängt, die sehr schnell starke Krämpfe erzeugt. Weiterhin wurden und werden Personen vor der Durchführung von Körperstrafen gefesselt, beispielsweise bei Auspeitschungen, die in einigen Ländern noch heute von der Justiz angewendet werden. Auch bei der Anwendung der Todesstrafe werden die Verurteilten in der Regel vorher gefesselt.

Fesselung im BDSM

Spiel

Entfesselungskunst

Demütigung

Verhinderung der Durchführung von Tätigkeiten

Durchführung

Verwandte Themen

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