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Zurück zum Haupttext "Erziehungsspiel" Erziehungsspiel: RechtlichesStrafrechtliche Relevanz kommt diesen (Sexual-)Praktiken regelmäßig nicht zu. Das Zufügen von Schmerzen oder Verletzungen wird zwar regelmäßig den Tatbestand der §§ 223ff. StGB (Körperverletzung) erfüllen, der Top aber wegen Einwilligung des Bottoms gerechtfertigt sein. Eine andere Bewertung käme allenfalls bei einer als sittenwidrig nach § 138 BGB zu betrachtenden Einwilligung in schwerste Misshandlungen in Betracht, oder aber wenn die Einwilligung nicht frei von Willensmängeln zustandegekommen ist, etwa indem der Top ein Abhängigkeitsverhältnis des Bottoms ausgenutzt hat. Ähnliche Themen:Verwandte ThemenZurück zum Haupttext "Erziehungsspiel" Index: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Erziehungsspiel" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Erziehungsspiel&action=history
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BDSM-Aktivitäten
Betteln
Bottom
Codewort
Demütigung
Dezidiert
Einvernehmlichkeit
Einwilligung
Erziehungsspiel
Misshandlungen
Missverständnisse
Rechtliches
Relevanz
Rollenspiel-Charakter
Safeword
Session
Sexual-Praktiken
Slowword
Spielumfang
Spielverlauf
StGB
Strafminderung
Tatbestand
Verabredung
Willensmängeln
Zufügen
Züchtigung
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