Eingetragene Partnerschaft

Eine Eingetragene Partnerschaft bezeichnet in verschiedenen Ländern das gesetzlich verankerte Institut, mit dem sich gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich absichern. Je nach Ausführung der Gesetze sind die Rechte, Bewertungen (z.B. bei Adoption) und Pflichten einer heterosexuellen Ehe gleichgestellt oder nur teilweise übertragbar. Die Eingetragene Partnerschaft wird in manchen Ländern nicht nur für Partnerschaften gleichen Geschlechts genutzt, sondern kann auch unverheirateten älteren Paaren unterschiedlichen Geschlechts eine rechtliche Absicherung erlauben.

Deutschland und Schweiz

In Deutschland und in der Schweiz ist die Eingetragen Partnerschaften die gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Form des Zusammenlebens eines Paares, die neben der Ehe besteht und die nur gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglicht. In Deutschland wurde dies im Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen. In der Schweiz ist dies im Partnerschaftsgesetz geregelt. In Deutschland und der Schweiz wird diese Rechtsform umgangssprachlich auch Homo-Ehe genannt und kann nur von zwei Menschen gleichen Geschlechts geschlossen werden. Die Begründung dieser Gemeinschaft wird von manchen Heirat , von anderen Verpartnerung genannt.

Österreich

In der politischen Diskussion in Österreich wird von "Zivilpartnerschaften" gesprochen (so z.B. den Gesetzentwurf der österreichischen Grünen: Zivilpakt ). Bisher ist ein entsprechendes Gesetz nicht verabschiedet worden.

Vorreiter Dänemark

Das weltweit erste Gesetz über eine eingetragene Partnerschaft wurde am 7. Juni 1989 in Dänemark erlassen. Für diese Partnerschaft, die nur Menschen gleichen Geschlechts offen steht, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Ehe , aber

  • eingetragene Partner können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren, jedoch kann (seit einer späteren Gesetzesänderung) ein Partner das leibliche oder aus Dänemark stammende Adoptivkind des anderen Partners adoptieren, so dass es zum gemeinsamen Kind wird,
  • Vorschriften, die auf das Geschlecht eines Ehegatten abstellen, gelten nicht,
  • Vorschriften in internationalen Verträgen gelten nur, wenn alle Vertragsparteien dies billigen,
  • anders als eine Eheschließung ist die Begründung einer solchen Partnerschaft nur standesamtlich möglich (nicht auch durch eine religiöse Zeremonie).

Eingetragene Partnerschaften weltweit

Initiativen zur Einführung

Siehe auch

Weblinks

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