EheverbotEheverbot (umgangssprachlich auch Heiratsverbot ) nennt man im deutschen und österreichischen Recht Vorschriften, die aufgrund bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse Personen von der Eheschließung ausschließt. Die Entsprechung des Eheverbots im kirchlichen Recht wird Ehehindernis genannt. Deutsches RechtIm gegenwärtigen deutschen Recht bestehen nur noch wenige Eheverbote, die in den §1306|bgb|juris ff. BGB aufgezählt sind.
Eine entgegen einem Eheverbot geschlossene Ehe ist gleichwohl wirksam, jedoch mit dem Makel der Anfechtbarkeit. Sie - kann ? mit Ausnahme des Falles der Adoptivverwandtschaft mit Hilfe eines so genannten "Eheaufhebungsverfahrens" (§1313|bgb|juris ff. BGB) aufgehoben werden. Frühere Eheverbote des BGB und des EhegesetzesDas Bürgerliche Gesetzbuch (seit 1900) des Deutschen Reichs sah neben den noch heute vorhanden Eheverboten noch weitere Hinderungsgründe vor. So wurde das Verbot der Ehe zwischen Verschwägerten in gerader Linie aufgehoben. Früher war auch noch die Eheschließung zwischen einem wegen Ehebruchs geschiedenen Ehegatten und demjenigen, mit welchem er Ehebruch begangen hatte (davon konnte Dispens erteilt werden) und zwischen Personen, von denen die eine mit Eltern, Voreltern oder Abkömmlingen des anderen Geschlechtsgemeinschaft gepflogen hat, unstatthaft. Diese Eheverbote wurden wegen gewandelter Sittlichkeitsvorstellungen beseitigt. Um Unklarheiten hinsichtlich der Abstammungen eines Abkömmlings zu mindern, durfte eine Frau erst 10 Monate nach der Auflösung oder Nichtigkeitserklärung ihrer Ehe erneut heiraten (davon konnte Dispens erteilt werden), es sei denn, dass sie inzwischen geboren hat. Diese Vorschrift ist wegen den inzwischen entwickelten Abstammungsfeststellungsverfahren hinfällig geworden. Nicht mehr vorhanden sind die Einwilligungsvorbehalte des Dienstherrn bei Beamten und des Kommandeurs bei Soldaten. Österreichisches RechtGeschichtlicher und verfassungsrechtlicher HintergrundSiehe auchWeblinksVerwandte ThemenIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Eheverbot" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Eheverbot&action=history
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