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Ehe und Religion

Viele Religionsgemeinschaften kennen umfangreiche Regeln für die Ehe (vgl. dazu auch Eherecht).

Christentum

Die gültig zustande gekommene Ehe ist grundsätzlich für Christen bis zum Lebensende bindend. Eine Ehescheidung ist im Christentum nicht vorgesehen. Es gibt jedoch bestimmte Gründe, die das Zustandekommen einer gültigen Eheverbindung von vornherein verhindern können. Die Verlobung ist ein Eheversprechen, das nicht leichtfertig gegeben wird, denn das Ja soll ein Ja sein und das Nein ein Nein, was darüber ist, ist vom Bösen. Das Fremdgehen ist jedoch ein Scheidungsgrund, auch im Christentum.

Biblische Aussagen

  • Nach dem Sündenfall (im Paradies) hatte Gott den Mann als Herrn über die Frau gesetzt. Die biblische "Hierarchie" ist Gott an oberster Stelle, dann Christus, dann der Mann, dann die Frau. (1.Korinther )
  • Die Frauen sollen sich ihren Männern unterordnen, die Männer sollen ihre Frauen lieben wie auch Christus die Gemeinde geliebt hat. (Epheser ) (1.Petrus )
  • Der außereheliche Verkehr ist verkehrt und wird als Unzucht oder Hurerei bezeichnet (1.Mose ). Der außereheliche Verkehr mit einer Verheirateten ist ebenso verkehrt und wird Ehebruch genannt (3. Mose ).
  • Um Unzucht zu vermeiden soll jeder seine eigene Frau haben und jede Frau ihren eigenen Mann (1.Kor ).
  • Die Ehe soll in Ehren gehalten werden bei allen und das Ehebett unbefleckt; denn die Unzüchtigen und die Ehebrecher wird Gott richten. (Hebräer )
  • Als die Frage der Ehescheidung an Jesus herangebracht wurde, sagte er dass Mose euch erlaubt hat sich von euren Frauen zu scheiden und ihr einen Scheidebrief auszustellen wegen eurer Herzenshärte. Doch von Anbeginn (im Paradies) war es nicht so gewesen. Wer sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen wegen Ehebruchs und eine andere heiratet, der bricht die Ehe. (Matthäus )

Östlich-orthodoxe Kirchen

In den östlich-orthodoxen Kirchen ist die Ehe eines der Mysterien. Sie wird durch den Priester gespendet. Ein besonderer Ritus ist dabei die Krönung der Brautleute. Die orthodoxen Kirchen erlauben im Notfall eine oder sogar zwei Scheidungen, die Feier zur Wiederverheiratung ist jedoch weniger festlich als die zu einer ersten Eheschließung; es überwiegt der Gedanke der Buße. Vor einer dritten Heirat wird sogar ein ganzes Bußjahr verlangt. Mehr als drei Ehen dürfen grundsätzlich von keinem geschlossen werden, außer das "Kirchengericht" entscheidet anders.

Römisch-katholische Kirche

Die römisch-katholische Doktrin kennt grundsätzlich zwei Arten von Ehen: die sakramentale und die natürliche.

Sakramentale Ehe
Die Ehe zwischen zwei getauften Christen gehört nach katholischer Lehre zu den sieben Sakramenten. Die Ehepartner spenden einander das Ehesakrament. Als wesentliche Eigenschaften der Ehe werden die Einheit (Treue und Einpaarigkeit, also ein Mann und eine Frau) und die Unauflöslichkeit gesehen. Eine Ehe ist nur gültig, wenn die Partner keinen Hindernissen unterliegen, keine Gründe wie z. B. Konsensmängel oder Willensmängel vorliegen und die kirchlichen Formvorschriften eingehalten werden. Die Formpflicht verlangt, dass der trauungsberechtigte Geistliche (Priester oder Diakon) im Beisein von zwei Zeugen den Ehekonsens erfragt. Im Fall einer gemischtkonfessionellen Verbindung zwischen einem Katholiken und einem Nicht-Katholiken kann mit einer Sondererlaubnis (Dispens) geheiratet werden. Die Ehe zwischen zwei nicht-katholischen Christen wird ebenfalls als sakramental angesehen. Die gültig geschlossene sakramentale Ehe wird erst durch den (zumindest einmaligen) sexuellen Vollzug unauflösbar.

Die Eheleute, die in einer gültig geschlossenen und sexuell vollzogenen sakramentalen Ehe verbunden sind, können sich zwar ("von Tisch und Bett") trennen, aber eine Scheidung (Auflösung des Ehebandes) ist nicht möglich. Kirchlich wieder verheiraten kann sich nur der, dessen frühere Ehe durch den Tod des Partners nicht mehr besteht. Weitere Ehen nach dem Tod des Partners sind anders als bei den Orthodoxen in beliebiger Zahl zulässig. Falls die von der katholischen Kirche als elementar angesehen Ehevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gegeben waren, so ist es möglich, die Ungültigkeit der Ehe von einem kirchlichen Gericht feststellen zu lassen (Eheannullierung). Mit der Annullierung anerkennt die Kirche, dass die Ehe, in diesem Fall Putativehe genannt, aufgrund der fehlenden Voraussetzungen von Anfang an ungültig war.

Die bürgerliche Trauung ist in vielen Ländern, z. B. auch in Deutschland die Voraussetzung für eine katholische Eheschließung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine innere Voraussetzung. Dem Staat wird lediglich eine Zuständigkeit für die rein bürgerlichen Rechtsfolgen des Ehevertrags (Namens- und Standesrechte, eheliches Güterrecht und Erbrecht) zugestanden und das Recht bei Streitigkeiten darüber zu entscheiden. Soweit die staatliche Gesetzgebung und Rechtsprechung in die Zuständigkeit der Kirche übergreifen, werden sie von der Kirche nicht anerkannt. Die bürgerliche Eheschließung zwischen Katholiken wird daher nicht als Abschluss einer wirklichen Ehe, sondern als eine bürokratisch-gesetzliche Formalität betrachtet.

Nichtsakramentale oder Naturehe
Jede staatlich geschlossene Ehe zwischen einer getauften und ungetauften Person bzw. zwei ungetauften Personen, wird nicht als eine sakramentale sondern als Naturehe angesehen. Eine solche gültig geschlossene, nicht sakramentale Ehe ist auch nach dem Kirchenrecht (CIC/1983) unter bestimmten Bedingungen unter Inanspruchnahme des Paulinischen Privilegs oder des Petrinischen Privilegs zu Gunsten des Glaubens auflösbar.

Protestantische Kirchen

Für die protestantischen Kirchen in der Schweiz und in Deutschland ist die bürgerliche Eheschließung rechtliche Voraussetzung für die kirchliche Trauung. In der kirchlichen Trauung geht es hier um den Zuspruch des Wortes Gottes und um die Segnung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Trauung wird in protestantischen Kirchen nicht als Sakrament angesehen, gleichwohl wird nach den meisten agendarischen Vorgaben und landeskirchlichen Ordnungen ein gegenseitiges, vor Gott und der Gemeinde bezeugtes Versprechen abgenommen. Auch Geschiedene können kirchlich getraut werden, wofür aber die Ordnungen der Landeskirchen eine eingehende seelsorgerliche Beratung - insbesondere aufgrund des offensichtlich gebrochenen vorhergehenden Eheversprechens - empfehlen bzw. vorschreiben.

Im Anglikanismus wird die Ehe ebenfalls nicht als Sakrament verstanden, da sie nicht von Christus eingesetzt worden sei. Dem Eheritus wird jedoch ein sakramentaler Charakter zugesprochen, da er ein äußerlich sichtbares Zeichen ist und Mittel zur Gnade. Derzeit gibt es innerhalb des Anglikanismus eine lebendige Diskussion darüber, ob die Ehe weiterhin auf heterosexuelle Paare begrenzt bleiben soll.

Auch in vielen Landeskirchen der EKD werden öffentliche Segnungszeremonien für gleichgeschlechtliche Paare durchgeführt. Die Metropolitan Community Church segnet bereits seit Jahrzehnten in Gottesdiensten gleichgeschlechtliche wie auch verschiedengeschlechtliche Ehen, wie dies auch in der altkatholischen Kirche der Fall ist.

Buddhismus

Im Buddhismus wird die Ehe weder gestärkt noch wird davon abgeraten. Es wird jedoch gelehrt, wie man eine glückliche Ehe verbringen kann.

Hinduismus

Der Hinduismus sieht in der Ehe eine heilige Aufgabe, die religiöse und soziale Verpflichtungen zur Folge hat. Das Paar schließt den ehelichen Bund indem es, durch verknotete Tücher verbunden, siebenmal um das heilige Feuer herumgeht. Während die Mythologie auch die Vielehe kennt, ist heute die Einehe das Ideal. Sie gilt als Samskara, als hinduistisches Sakrament.

Islam

Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommung und ist daher gerne gesehen. Jede Muslima und jeder Muslim, die/der zur Ehe in der Lage sind, sollten versuchen, dem nachzukommen. Dabei gilt die Monogamie als bevorzugt, Polygamie seitens des Mannes ist zwar ungerne gesehen, aber erlaubt. Die erlaubte Polygamie ist u. a. durch damalige Umstände während der Kriege (Nachwuchsmangel) bedingt. Tritt die relativ seltene Polygamie ein, so muss jede Ehefrau sowohl einen eigenen Haushalt zur Verfügung gestellt bekommen, als auch finanzielle Mittel, über die die Frau frei verfügen kann. Generell ist der Ehemann verpflichtet, sowohl für die Gleichberechtigung, als auch für die Gleichbehandlung all seiner Ehefrauen zu sorgen, was oft sehr schwer ist. Zudem sind Muslime generell verpflichtet, sich an die geltenden Gesetzen des Landes, in dem sie leben, zu halten, sofern diese nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Islams stehen. Muslimen in Deutschland und anderen Ländern, in denen die Polygamie nicht erlaubt ist, sind somit auch islamisch gesehen nicht zur Polygamie berechtigt.

Eine Scheidung ist islamisch legitimiert, jedoch nicht gerne gesehen. Geschiedene Frauen und Männer erfahren i. d. R. keine Nachteile bzw. sollten diese nicht erfahren, aus kulturellen bzw. traditionsgemäßen Gründen kann dies aber insbesondere bei geschiedenen Frauen auftreten.

Judentum

Orthodoxen Juden ist die Ehe sehr wichtig, weil sie glauben, dass ein Mann die Aufgabe hat, seine zweite Hälfte, also die Frau zu finden. Das Reformjudentum, dem die Ehe ebenfalls wichtig ist, behauptet hingegen, dass es nicht allein die Aufgabe des Mannes sei, eine Frau zu finden, sondern auch umgekehrt. Für beide ist die Eheschließung eine große Mitzwa und wird als eine der größten und wichtigsten Lebensentscheidungen für beide Partner betrachtet.

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