Ehe: BegriffsbestimmungIn den meisten Ländern ist eine rechtliche Voraussetzung für die Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit; in einigen ist dies jedoch nicht mehr der Fall - siehe Abschnitt "gleichgeschlechtliche Ehe". Die weiblichen Partner einer Ehe können Ehefrau oder Frau, Braut (besonders am Hochzeitstag), umgangssprachlich "bessere Hälfte", altertümlich auch Gattin, Gemahlin oder Weib genannt werden. Die männlichen Partner hingegen werden Ehemann oder Mann, Bräutigam (besonders am Hochzeitstag), altertümlich auch Gatte oder Gemahl genannt. Weiter gefasst umfasst eine Ehe immer eine Art öffentlich (oft religiös) anerkannten Vertrags sowie ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Personen, die dieser Vertrag regelt. Die genaueren Modalitäten des Vertrages sowie seines Zustandekommens hängen in hohem Maße von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft ab. In vielen, insbesondere patrilinearen Gesellschaften hat die Ehe auch die Funktion der Absicherung einer bestimmten legitimen Erblinie. In der modernen westlichen Welt bedingt eine Ehe die gesetzliche Verpflichtung zur gegenseitigen materiellen Versorgung. Ähnliche Themen:
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