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Ehe: Allgemeine Rahmenbedingungen

Beginn

Hauptartikel: Heirat

Die Ehe beginnt heutzutage in den meisten Fälle mit einer Heirat, in deren Rahmen die Aushändigung einer Urkunde durch die beauftragte Institution erfolgt. In Deutschland und den meisten EU-Staaten sind das die Standesämter für die rechtlich verbindliche Ehe und die Kirchen für die kirchlich anerkannte Ehe. In manchen Ländern sind auch Religionsgemeinschaften allein zuständig. Die dokumentarische Vorbereitung (Abstammungsurkunde für das Standesamt, Taufschein für das Pfarramt) für diesen Rechtsakt dauert in der Regel nur wenige Wochen; in Fällen, in denen verschiedene Rechtssysteme tangiert werden (z. B. im Fall von binationalen Ehen), kann es jedoch wesentlich länger dauern.

An der Vorstellung vom allgemeinen sittlichen Wert der Ehe hat sich bis heute im Prinzip wenig geändert, wie die im deutschen Grundgesetz verankerte staatliche Bevorzugung und Subventionierung der Lebensform Ehe auf allen Ebenen belegt. De facto sind unverheiratete Paare nur in wenigen Ländern verheirateten (fast) gleichgestellt, zum Beispiel in Skandinavien und in den Niederlanden.

Ende

Die Ehe endet durch Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung oder mit dem Tod eines Partners. Als häufige Ursachen für Ehekrisen gelten unter anderem:

  • fehlende Ehevorbereitung
  • fehlende Vorbilder
  • Überlastung der Beziehung, z. B. durch Kinder und/oder Arbeitslosigkeit
  • zunehmende Individualisierung
  • Treulosigkeit (umgangssprachlich Fremdgehen)
Mindestens 35 % der Ehen in Deutschland werden wieder geschieden.

Viele Gesellschaften kennen das Verfahren der Scheidung für die Beendigung der Ehe. Die Anerkennung der Scheidung ist in verschiedenen Weltanschauungen unterschiedlich geregelt. Die Wartephase bis zur Scheidung ist gesetzlich als mindestens ein Jahr (Kanada) dauernd definiert, kann aber auch ein Vielfaches davon umfassen (Schweiz 2 Jahre, Deutschland 3 Jahre usw.). Verpflichtungen der Partner über die Dauer der Ehe hinaus regeln nationale Gesetze ganz unterschiedlich (die VR China kennt z. B. keine Verpflichtungen). Verpflichtungen für gemeinsame Kinder aus der Ehe bestehen nahezu überall. Obwohl es aufwendige globale Vereinbarungen zur Auflösung der Ehe gibt, bergen die oft inkompatiblen nationalen Eheauflösungsverfahren für die rasant zunehmende Zahl binationaler Ehen erhebliche Risiken. - Die katholische Eheauffassung allerdings kennt keine Scheidung, sondern nur eine Nichtigerklärung. Eine katholische Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklärt werden, das heißt, sie bestand dann von Anfang an nicht. Kritik an dem "Lebenslang-Konzept" kam beispielsweise vom spanischen Dichter Cervantes; er schlug vor, die Ehe von vornherein auf drei bis fünf Jahre zu befristen, wonach sie, wie andere Verträge auch, beendet oder verlängert werden könnte.

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