Brautpreis

Der Brautpreis ist eine Geldsumme bzw. ein Besitz, welcher den Brauteltern für das Recht übergeben wird, ihre Tochter zu heiraten. (Vgl. hierzu auch Mitgift und Morgengabe ). Die Einrichtung wird schon im Codex Hammurabi erwähnt und erscheint auch im 2. Buch Mose und im Talmud.

Im wesentlichen hat er zwei gegensätzliche Formen:

  1. Der "Preis", den der Brautvater dem Bräutigam bzw. dessen Herkunfts-Familie zahlt, um die künftige Versorgung der Braut und oft auch ihren Sozialstatus sicherzustellen.
  2. Der Preis, den der Bräutigam oder dessen Vater zahlen muss, um dem Brautvater die Aufwendungen und oft auch den Verlust einer Arbeitskraft abzugelten.
Positiv an diesen Bräuchen ist einerseits die Betonung der Bedeutung, welche solcherart die Gesellschaft der Verbindung zweier Familien bzw. der Ehe beimisst, und andererseits eine gewisse wirtschaftliche und/oder soziale Absicherung der jungen Frau bzw. ihrer Herkunftsfamilie.

Negativ ist in vielen Ländern, dass die Brautpreise in Relation zum durchschnittlichen Einkommen zu hoch sind bzw. durch übertriebenen Standesdünkel noch weiter steigen. Dadurch kommt es vielfach zu hoher Verschuldung (Beginn einer sog. Schuldenfalle) oder es wird das Heiraten für manche Kreise unerschwinglich.

In den Industriestaaten vermeidet der Brauch einer maßvollen Mitgift die o.a. Nachteile in den meisten Fällen, ohne die Positiva merklich abzuschwächen.

In muslimischen Gesellschaften wird der Brautpreis oft umgangen, in dem eine Braut aus der eigenen Familie geheiratet wird. Siehe dazu bint ?amm .

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