Bockschein

Bockschein ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für das amtsärztliche Gesundheitszeugnis, das Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr (amtsdeutsche Bezeichnung für Prostituierte) vielerorts bis etwa zum Jahr 2000 in Deutschland regelmäßig vorweisen mussten.

Rechtsgrundlage

Die Legitimation des Bockscheins wurde aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (GeschlKrG) vom 23. Juli 1953 abgeleitet, das die Gesundheitsämter ermächtigte, zum Zweck der Bekämpfung sexuell übertragbarer Erkrankungen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person einzuschränken. Da die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes bei den Bundesländern lagen, gab es je nach Land unterschiedliche Vorschriften über die Durchführung der Untersuchungen, die meist zweiwöchentlich oder monatlich zu erfolgen hatten. Einige Bundesländer ermächtigten auch die einzelnen Gesundheitsämter zu selbstverantwortlichen Regelungen, so dass in manchen Kommunen die Zwangsuntersuchungen bereits in den 1980er Jahren abgeschafft wurden.

Abschaffung

Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten außer Kraft und wurde durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ersetzt, das in Bezug auf die Bekämpfung von Infektionskrankheiten statt behördlicher Kontrolle und Zwangsmaßnahmen auf freiwillig wahrzunehmende Hilfsangebote der Gesundheitsämter setzt. Bedingt durch diese Gesetzesänderung mussten die verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte bundesweit abgeschafft werden. Als letzte Bundesländer setzten Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen im Jahr 2001 ihre landeseinheitlichen Vorschriften außer Kraft. Kurz nach Abschaffung des Bockscheins führte Bayern in seiner Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten mit Wirkung zum 16. Mai 2001 einen Kondomzwang für weibliche wie männliche Prostituierte und deren Freier ein.

Kritik

Statistische Erhebungen hatten ergeben, dass Prostituierte entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht häufiger unter sexuell übertragbaren Krankheiten leiden als der Schnitt der Bevölkerung. Spätestens mit der Verbreitung von AIDS wurden die Bockscheine immer weniger sinnvoll, da eine Infektion erst Monate später festgestellt werden konnte. Auch vor Geschlechtskrankheiten im eigentlichen Sinn schützten diese Untersuchungsbestätigungen oft nicht, da etwa eine Tripper-Infektion leicht zwischen zwei Untersuchungen übertragen werden konnte.

Österreich

Nach dem Geschlechtskrankheitengesetz von 1945 und seinen Ausführungsbestimmungen besteht in Österreich für Prostituierte die Pflicht zu einer wöchentlichen Gesundheitsuntersuchung. Dieses Gesundheitszeugnis wird amtlich Kontrollkarte und umgangssprachlich "Deckel" genannt. Der Begriff Bockschein ist in Österreich nicht gebräuchlich. Das AIDS-Gesetz von 1993 schreibt darüber hinaus regelmäßige Untersuchungen auf HIV im Abstand von mindestens drei Monaten vor.

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