Aufhebung (Ehe)Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung. Sie ist von der Ehescheidung zu unterscheiden. DeutschlandNach §1313|bgb|juris ff. BGB kann in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen eine geschlossene Ehe aufgehoben werden. Die Eheaufhebung erfolgt mit Gestaltungsklage durch Urteil des zuständigen Familiengerichts. Sie ersetzte zum 1. Juli 1998 die Ehenichtigkeit. AufhebungsgründeDie Aufhebungsgründe für eine Ehe sind im 1314|bgb|juris BGB abschließend aufgeführt. Es sind dies zunächst:
Weiterhin sind Aufhebungsgründe:
Ausschluss der EheaufhebungDie Eheaufhebung ist nach 1315|bgb|juris BGB u. a. ausgeschlossen, wenn einer oder beide Ehepartner nach außen zu erkennen gegeben hat/haben, dass er/sie die Ehe trotz der Möglichkeit der Eheaufhebung fortsetzen wollen (Bestätigung). AntragsberechtigungDer Antrag auf Eheaufhebung kann vor allem zunächst von dem betroffenen Ehegatten gestellt werden. Allerdings besteht im Falle des Vorliegens einer Scheinehe auch die Möglichkeit der Eheaufhebung aufgrund eines Antrags einer Verwaltungsbehörde (z. B. Ausländeramt), bei Vorliegen einer Doppelehe auch durch den Ehegatten aus der vorher geschlossenen Ehe . Bei Geschäftsunfähigkeit stellt der gesetzliche Vertreter (Betreuer) den Antrag. Er benötigt gem. 607|zpo|juris Abs. 2 ZPO dazu eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung. AntragsfristFür die Aufhebungsgründe des Irrtums, der Täuschung oder der Drohung besteht eine Antragsfrist von einem Jahr ab Entdeckung des Irrtums oder der Täuschung bzw. ab Beendigung der Zwangslage, die durch die widerrechtliche Drohung entsteht. ÖsterreichSiehe auchIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Aufhebung (Ehe)" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aufhebung+%28Ehe%29&action=history
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Verlobter
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